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Abgrenzung zwischen § 6 und § 7 GrEStG

Verfasst: 9. Jun 2019, 11:18
von koorks
Kann mir jemand die Abgrenzung zwischen § 6 und § 7 GrEStG erklären, bei beiden Paragrafen geht es um die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf einen oder mehrere Miteigentümer. Für mich sind beide Paragrafen ziemlich identisch nur das § 6 GrEStG von einer Bruchteilsübertragung und § 7 GrEStG von einer flächenweisen Übertragung eines Grundstücks spricht.