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Werbungskosten beim Kauf einer Immobilie zum Jahreswechsel

Verfasst: 26. Dez 2017, 14:03
von Murphy
Hallo,
Ich kaufe aktuell eine Immobilie zur Vermietung und frage mich, in welchem Jahr ich die bereits angefallenen Werbungskosten absetzen kann.

Der Kaufvertrag wurde im Dezember 2017 unterschrieben, aber es läuft noch eine Wartefrist für das Vorzugsrecht der aktuellen Mieter. Somit steht noch kein Datum für den Besitzübergang fest.

Bisher sind folgende Kosten angefallen:
25.11. Fahrtkosten Besichtigung (30 cent je KM, 2x380km, 228 Euro, Verpflegungsmehraufwand 12 Euro)
13.12. Fahrtkosten Notar (30 cent je KM, 2x38km, 22,80 Euro)
13.12. Parkhaus Notar (5 Euro)
11.12. Bodenrichtwerte (5 Euro)

Sind diese komplett dem Jahr 2017, in dem sie angefallen sind, zuzuordnen oder müssen sie mit der Immobilie zusammen mit 2% abgesetzt werden?

Ab wann kann ich den Gebäudewert absetzen? Der Kaufvertrag ist zwar unterschrieben, aber eine Bezahlung und Änderung des Grundbuches hat noch nicht stattgefunden.

Vielen Dank für Informationen!