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Grunderwerbssteuer Bemessungsgrundlage

Verfasst: 23. Okt 2017, 09:56
von timtaylor86
Guten Tag,
wir haben ein Grundstück zum Kaufpreis x gekauft.

Die Verkäuferin hat im Rahmen der Straßensanierung im vergangenen Jahr einen Betrag y bezahlt, den wir nun im Rahmen der Kaufpreisvereinbarung auch an die Dame bezahlen. Dieser Betrag y wurde vom Notar im Kaufvertrag auch separat ausgewiesen.

"Der Kaufpreis x beinhaltet einen Betrag y, der für Straßenbaumaßnahmen gemäß Rechnung .... im vergangenen Jahr von der Verkäuferin bezahlt wurde"

Das wurde bewusst separiert, da die Notarin meinte das der Betrag y dann nicht in die Bemessungsgrundlage fällt.

Das Finanzamt hat diese aber nicht rausgerechnet und bewertet den Betrag x als Gesamtbetrag zur Grundlage der Steuerbemessung. Der Sachbearbeiter sagte aber das das Steuerrecht gut 1000 Seiten hat und Fehler der Bearbeitung nicht auszuschließen sind.

Wer weiß Rat?

Re: Grunderwerbssteuer Bemessungsgrundlage

Verfasst: 23. Okt 2017, 12:39
von muemmel
Erschließungskosten gehören zur Bemessungsgrundlage, wenn die Erschließung schon stattgefunden hat: http://www.gevestor.de/details/grunderw ... 25665.html