Hallo,
wir haben im Jahr 2012 ein Grundstück erworben. Anfang 2013 haben wir den zugehörigen Grunderwerbsteuerbescheid erhalten, gegen den wir fristgerecht im Mai 2013 Einspruch erhoben haben.
Leider haben wir den Einspruch aufgrund der Aussagen vom Finanzamt zurückgenommen.
Vor einigen Tagen sagte uns der Nachbar, dass er damals den Einspruch nicht zurückgezogen und vor einigen Tagen einen Teil der Grundsteuer erstattet bekommen hat.
Laut Aussage des Finanzamts ist unser Bescheid jedoch endgültig.
Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich mich nun verhalten kann? Gibt es eine Möglichkeit dem Widerspruch zum Einspruch von 2013 zu widersprechen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Widerspruch vom Widerspruch möglich?
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Re: Widerspruch vom Widerspruch möglich?
nein!
Lia
Lia