Grunderwerbsteuer auf Sonderwünsche beim Immobilienkauf von Bauträger

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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THWS
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Registriert: 30. Jan 2016, 12:44

Grunderwerbsteuer auf Sonderwünsche beim Immobilienkauf von Bauträger

Beitrag von THWS »

Guten Abend zusammen,

im Jahr 2017 wurde per Kaufvertrag eine Neubau-Immobilie erworben (Wohnung in Mehrfamilienhaus), welche Mitte diesen Jahres fertiggestellt werden soll. Die Grunderwerbsteuer auf den damaligen Kaufpreis laut Kaufvertrag wurde auch schon entsprechend vom Finanzamt angefordert und fristgerecht bezahlt. Nun kamen seit Kaufvertragsschließung Sonderwünsche zum Kaufvertrag hinzu, welche laut Bauträger quasi "nachträglich" in den Kaufvertrag eingearbeitet werden bzw. Bestandteil dessen sind. Mir ist klar, dass die Sonderwünsche in meinem Fall wohl der Grunderwerbsteuer unterliegen. Mir ist nur nicht klar:

Wann / wie wird die Grunderwerbsteuer auf die nun nachträglich hinzugekommenen Kosten erhoben? Für die Sonderwünsche gibt es bisher separate Angebote der ausführenden Unternehmen plus dem "Handlingszuschlag" des Bauträgers. Eine fertige "Rechnung" oder ähnliches dafür existiert noch nicht, auch sind - im Gegensatz zur Immobilie selbst - für die Sonderwünsche noch keine Geldmittel geflossen. Muss ich die höhere Summe dem Finanzamt melden? Wenn ja - wann? Oder kommt das Finanzamt automatisch auf mich zu, sobald die Immobilie tatsächlich vollständig an mich "ausgehändigt" und bezahlt ist?
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