Hallo,
hat man auf ein zu erwartendes Erbe in Höhe von ca. 80000 Euro (Bargeld) mit Erbschaftssteuer zu rechnen oder gibt es da einen Freibetrag?
Danke für eine Antwort
Jacob
Freibetrag
Re: Freibetrag
Hallo,
Die Freibeträge bei dem Erben stehen in § 16 ErbStG und sind abhängig von dem persönlichen Verwandschaftsverhältnis zu dem Erblasser. Ehegatten = 500.000; leibliche Kinder = 400.000; etc..
Gruß
Die Freibeträge bei dem Erben stehen in § 16 ErbStG und sind abhängig von dem persönlichen Verwandschaftsverhältnis zu dem Erblasser. Ehegatten = 500.000; leibliche Kinder = 400.000; etc..
Gruß
Re: Freibetrag
Danke für deine Antwort,
habe schon einige deiner Beiträge hier im Forum verfolgt und finde es toll, dass du dein Wissen allen Nichtspezialisten zur Verfügung stellst, zumal sich deine Beiträge qualifiziert und nicht besserwisserig anhören.
LG
Jacob
habe schon einige deiner Beiträge hier im Forum verfolgt und finde es toll, dass du dein Wissen allen Nichtspezialisten zur Verfügung stellst, zumal sich deine Beiträge qualifiziert und nicht besserwisserig anhören.
LG
Jacob