Hallo,
nach dem Tod meiner Ehefrau bin ich Alleinerbe mehrerer vermieteter Wohnhäuser, meine Kinder sind Pflichtteilsberechtigt.
Stehen die Einnahmen jetzt mir allein zu oder auch anteilig meinen Kindern?
Muss ich also eine gesonderte Feststellung zur Anlage V beim Finanzamt mit abgeben?
LG
HANS