Ein Landwirt vermacht seinen sechs Neffen im Jahr 2009 420 ha Agrarland. Die Schwester des Landwirts erhält Nießbrauchrecht (Vermietung,Verpachtung etc.) auf Lebenszeit. Die Neffen erziehlen wirtschaftliche Vorteile daher erst nach dem Tod der Schwester.
Frage: Haben die Neffen die Erschaftssteuer sofort zu zahlen oder kann die Steuer bis zum Tod der Schwester, und einem dann möglichen Teilverkauf des Landes, gestundet werden?