Versteuerung Erbschaft aus den USA
Verfasst: 22. Jul 2017, 22:54
Hallo und guten Tag,
Es steht eine Erbschaft aus den USA an, welche hier ggfs versteuert oder eben nicht versteuert werden müsste.
Sachverhalt:
US Bürger ist in den USA verstorben. Dieser hat uneheliches Kind in D ( ist deutsch und lebt in D) und jenes im Testament genauso mitbedacht wie die beiden ehelichen Kinder mit US Staatsangehörigkeit, deren Mutter ist schon sehr lange tot.
Erbe ist in USA bereits nach US Recht versteuert und ein Drittel des freigegebenen Betrages ( Summe aus Bargeld und Erlös aus Verkauf des Hauses in USA) soll nun auf das Konto des deutschen Erben überwiesen werden.
Wie weist dieser Erbe nun seine Kindschaft zum Erblasser den deutschen Finanz Behörden nach?
Es existiert eine Vaterschaftsanerkennung, unterschrieben vor einem US Gouverneur in D der Nachkriegszeit, ausgestellt vor der Geburt des Kindes.
Es gibt in der deutschen Geburtsurkunde keinen Hinweis auf den Vater .
In der offiziellen Todesanzeige in den USA werden alle drei Kinder als solche benannt, ebenso in dem Testament.
Reicht dieses aus, um den Freibetrag als Kind des Verstorbenen nach deutschem Steuerrecht zuerkannt zu bekommen, oder sind andere Dokumente hierfür notwendig?
Die Summe ist nicht sonderlich hoch, jedoch bei einer Einstufung als 'Nichtverwandte' wären eben Steuern fällig.
Wie wird überhaupt eine solche Erbschaft beim Finanzamt gemeldet? Denn auch der Testamentsvollstrecker in den USA will, dass alles seinen geregelten Gang geht.
Bekommt der deutsche Erbe vom deutschen Finanzamt einen Bescheid über die Erbschaftsteuer? Muss das in den USA versteuerte Erbe hier nochmal versteuert werden?
Bin für erklärende Hinweise sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
C.
Es steht eine Erbschaft aus den USA an, welche hier ggfs versteuert oder eben nicht versteuert werden müsste.
Sachverhalt:
US Bürger ist in den USA verstorben. Dieser hat uneheliches Kind in D ( ist deutsch und lebt in D) und jenes im Testament genauso mitbedacht wie die beiden ehelichen Kinder mit US Staatsangehörigkeit, deren Mutter ist schon sehr lange tot.
Erbe ist in USA bereits nach US Recht versteuert und ein Drittel des freigegebenen Betrages ( Summe aus Bargeld und Erlös aus Verkauf des Hauses in USA) soll nun auf das Konto des deutschen Erben überwiesen werden.
Wie weist dieser Erbe nun seine Kindschaft zum Erblasser den deutschen Finanz Behörden nach?
Es existiert eine Vaterschaftsanerkennung, unterschrieben vor einem US Gouverneur in D der Nachkriegszeit, ausgestellt vor der Geburt des Kindes.
Es gibt in der deutschen Geburtsurkunde keinen Hinweis auf den Vater .
In der offiziellen Todesanzeige in den USA werden alle drei Kinder als solche benannt, ebenso in dem Testament.
Reicht dieses aus, um den Freibetrag als Kind des Verstorbenen nach deutschem Steuerrecht zuerkannt zu bekommen, oder sind andere Dokumente hierfür notwendig?
Die Summe ist nicht sonderlich hoch, jedoch bei einer Einstufung als 'Nichtverwandte' wären eben Steuern fällig.
Wie wird überhaupt eine solche Erbschaft beim Finanzamt gemeldet? Denn auch der Testamentsvollstrecker in den USA will, dass alles seinen geregelten Gang geht.
Bekommt der deutsche Erbe vom deutschen Finanzamt einen Bescheid über die Erbschaftsteuer? Muss das in den USA versteuerte Erbe hier nochmal versteuert werden?
Bin für erklärende Hinweise sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
C.