Hallo,
wir haben einen Erbfall in der Familie. Erbe ist das Kind.
Leider ist es mir nicht möglich im Netz zu recherchieren, ab wann jetzt welche Freibeträge für Kinder gelten. Sind es 205.000 EUR oder 400.000 EUR?
Todesmonat ist September 2009.
Evtl. kann jemand helfen?
Danke
Jens
Welches ErbStG gilt bei Tod des Vaters Sept.2009
Re: Welches ErbStG gilt bei Tod des Vaters Sept.2009
Hallo,
soweit ich weiß, liegt der Freibetrag bei 205.000Euro.
Gruß
Jacob
soweit ich weiß, liegt der Freibetrag bei 205.000Euro.
Gruß
Jacob
Re: Welches ErbStG gilt bei Tod des Vaters Sept.2009
Falls Du nochmal reinschaust, Ab 2009 gilt die Neufassung des ErbStG, somit Freibetrag 400.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Gruß
Gruß
Re: Welches ErbStG gilt bei Tod des Vaters Sept.2009
Sorry, du hast natürlich recht. Super, dass sich jemand im Forum betätigt, der Ahnung von der Materie hat.
Grüße Jacob
Grüße Jacob