Erbengemeinschaft auseinandergesetzt - Steuererklärung

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Nele1980
Beiträge: 1
Registriert: 19. Feb 2010, 09:04

Erbengemeinschaft auseinandergesetzt - Steuererklärung

Beitrag von Nele1980 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und wende mich heute mit einer Frage an Euch. Es geht um foglenden Fall:

Ein Geschwisterpaar bildet eine Erbengemeinschaft, welche von einem Nachlassverwalter berteut wird. Vermögen: 1 Immobilie und 1 Aktionfonds. Diese Erbengemeinschaft wurde vor 5 Jahren auseinandergesetzt. Das Haus ging halbe/halbe ins Eigentum der beiden Geschwister über (Grundbucheintrag), der Aktionfonds läuft weiterhin auf beider Namen. Die Steuererklärungen wurden trotzdem so weiter beim Finanzamt eingereicht wie zu Zeiten der Erbengemeinschaft auch, d.h. eine Steuererklärung für Geschwisterteil A (Aktionfindserträge wurden da mit 50% angegben; Mieteinnahmen aus dem Haus zu 50%), Steuererklärung für Geschwisterteil B (dito) und eine Erklärung für die Erbengemeinschaft wo alle Erträge zu 100% aufgeführt sind.

Meine Frage nun: Dies ist doch so nicht richtig, oder? Eigentlich müsste doch jeder nur seine Steuererklärung mit dem jeweiligen Anteil aus Mieterträgen und Aktienerträge angeben, oder? Wie meldet man die Erbauseinandersetzung dem Finanzamt? Ist jetzt - 5 Jahre später - mit irgendwelchen (steuerrechtlichen) Konsequenzen zu rechnen?

Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen verständlich wiedergeben und Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank vorab!

Grüße Nele
Rechtsanwaltservice
Beiträge: 4
Registriert: 1. Mai 2015, 10:37

Re: Erbengemeinschaft auseinandergesetzt - Steuererklärung

Beitrag von Rechtsanwaltservice »

Natürlich ist das Quatsch - aber das Finanzamt hätte da doch mal sich melden können mit einem freundlichen rechtlichen Hinweis. Eine Erbengemeinschaft ist kein jur. Person. Also kann sie auch keine Steuererklärung abgeben.

Hier auf dieser Website ist aber die Lösung:

Einheitliche und gesonderte Feststellung – Grundsätzliches
Sind mehrere an einer Einkunftsquelle beteiligt, sind die Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen. Dies erfolgt mittels der sog. einheitlichen und gesonderten Feststellung, wofür es ein eigenes Formular gibt. Die Einkunftsart kann unterschiedlich sein, von Einkünften aus Gewerbebetrieb über Kapitalerträge bis zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind in dieser Feststellungserklärung anzugeben. Auch Ausgaben die nur einzelne Beteiligte betreffen. Zum Beispiel fährt ein Mitunternehmer einer OHG (Personengesellschaft) als einziger der OHG auf eine Messe, vertritt dort die OHG und wirbt Kunden an. Hierdurch entstehen im Kosten für die Bahnfahrt und die Hotelübernachtungen. Diese Kosten werden nicht durch die OHG übernommen sondern der Mitunternehmer hat sie allein getragen. Dadurch sind im in diesem Fall sog. Sonderbetriebsausgaben entstanden. Diese müssen in der Feststellungserklärung angegeben werden. In seiner Einkommensteuererklärung können diese Sonderbetriebsausgaben nicht mehr erklärt werden.

Die einheitliche und gesonderte Feststellung soll bewirken, dass ein Sachverhalt in verschiedenen Finanzämtern nicht unterschiedlich bewertet wird. So ist zum Beispiel ein Sachbearbeiter des entsprechenden Finanzamts für die OHG zuständig. Wollen zwei der drei Beteiligten für ihre Tätigkeiten einen Laptop als Sonderbetriebsausgaben absetzen, wird der Sachbearbeiter wohl einheitlich entscheiden. Würden die Sonderbetriebsausgaben erst mit der Einkommensteuererklärung erklärt, könnte die Entscheidung unterschiedlich ausfallen. Die Auswertung der einheitlichen und gesonderten Feststellung erfolgt über einen Bescheid, der Grundlagenbescheid genannt wird. Er ist Grundlage für den Einkommensteuerbescheid des einzelnen Beteiligten.


Einkommensteuer
In der Einkommensteuererklärung des einzelnen Beteiligten werden dann die Ergebnisse aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung ausgewertet. Da in der Feststellungserklärung auch die privaten Finanzämter sowie die Steuernummern der Beteiligten anzugeben sind, werden die Ergebnisse aus der Feststellungserklärung von dem zuständigen Finanzamt direkt an die einzelnen privaten Finanzämter der Beteiligten weiter gegeben. Die einzelnen Beteiligten müssen daher nichts unternehmen. Je nachdem wann die Mitteilung erfolgt werden die Ergebnisse automatisch vom privaten Finanzamt des Beteiligten in seinem (evtl. neuen) Einkommensteuerbescheid ausgewertet.

Ist der Grundlagenbescheid noch nicht ergangen und sind die Beteiligungseinkünfte aber schon bekannt, kann das Finanzamt die Beteiligungseinkünfte im Einkommensteuerbescheid bereits berücksichtigen. Hierfür muss dann der Beteiligte seine Beteiligungseinkünfte benennen. Sollte der Grundlagenbescheid später einen anderen Beteiligungsertrag ausweisen wird der Einkommensteuerbescheid nochmals geändert.


Gemeinsame Einkünfte ohne Feststellungserklärung
Es gibt sog. Fälle von geringer Bedeutung, bei denen auf die einheitliche und gesonderte Feststellung verzichtet wird. Der Klassiker ist wohl die Vermietung einer Wohnung durch Eheleute. Denn grundsätzlich müssen auch Eheleute gemeinsame Einkünfte in einer einheitlichen und gesonderten Feststellung erklären. Bei der og. Wohnungsvermietung wird dies allerdings über die Einkommensteuererklärung erledigt.


Empfangsvollmacht
Bei mehreren Beteiligten soll dem Finanzamt ein Empfangsbevollmächtigter genannt werden. Hierfür soll also ein Beteiligter bestimmt werden. Die Empfangsvollmacht kann aber auch widerrufen werden. Erhält zum Beispiel der Beteiligte der OHG, der für die verwaltenden Tätigkeiten zuständig ist, die Empfangsvollmacht und tritt dieser aus der OHG aus, sollte die Empfangsvollmacht auch schnellstmöglich beim Finanzamt widerrufen werden.


Gruß RS
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Erbengemeinschaft auseinandergesetzt - Steuererklärung

Beitrag von Petz »

Ich warne vor den Antworten vom "Rechtsanwaltsservice".

Allein der erste Satz beinhaltet mehrere Fehler, woran man merkt, dass diese Person steuerrechtlich völlig unbedarft ist.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Erbengemeinschaft auseinandergesetzt - Steuererklärung

Beitrag von Petz »

Eine Erbengemeinschaft ist eine Personengesellschaft, somit muss auch die Erbenegmeinschaft eine Steuererklärung abgeben.

In dieser Steuererklärung werden die gemeinsam erzielten Einkünfte ermittelt und prozentual auf die Gesellschafter verteilt.

Der jeweilige anteilige Wert wird dann in der jeweiligen persönlichen Steuererklärung des Gesellschafters angesetzt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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