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Kettenschenkung

Verfasst: 13. Mai 2016, 00:08
von lafabius
Ehepartner A und B kaufen aus ihrem gemeinsamen Vermögen Kapitalanteile an einer Gesellschaft.
Eingetragen wird nur der Partner A, der erhält die Stimmrechte, Einkünfte ect.
Es handelt sich aber in der Ehe um eine Zugewinngemeinschaft.

Frage: Besitzt in einer Zugewinngemeinschaft bei Anschaffung aus dem gemeinsamen Vermögen auch der Ehepartner B Gesellschafteranteile?


Um z.B. Erbschaftssteuer zu umgehen macht je nach Beantwortung der oberen Frage die Schenkung Sinn.
a) A und B verschenken an Kind C
oder in dem Fall das B kein Anteil hält
b) A verschenkt an B und C.

Dank im Voraus.

Re: Kettenschenkung

Verfasst: 18. Mai 2016, 18:00
von StephanM
Wenn nur A als Gesellschafter eingetragen ist, so gehören Ihm diese Anteile. Jede Person bleibt für sich eigenständig. Es ist dabei entscheidend, wer im Kaufvertrag steht.
z.B. A und B schmeissen ihr Geld zusammen und A kauft davon ein Auto auf seinen Namen. B meldet das Auto auf seinem Namen an und versichert es. Dann ist weiterhin A der Eigentümer, denn er hat das Auto gekauft.

Die Zugewinngemeinschaft wäre etwas bei Trennung der beiden. Dann würde man prüfen wer welches Vermögen eingebracht hat und welches Vermögen jedem zusteht.