Erbschaftssteuer erst bezahlen, wenn alles da ist?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
Antworten
Rolf
Beiträge: 6
Registriert: 7. Jan 2015, 03:03

Erbschaftssteuer erst bezahlen, wenn alles da ist?

Beitrag von Rolf »

Hallo,


ich hatte schon mal geschrieben, wegen Gelderbe aus dem Ausland und nun ist es fast soweit. Ich habe 2 Jahre gebraucht, um Zugriff auf die Konten in den USA zu bekommen, wo das Gelderbe drauf ist. Es ist zwar nicht viel Geld, aber es reicht damit ich mein Studium zu ende finanzieren kann. Ich wusste auch bis vor 2 Wochen noch nicht, wie viel Geld das war.

Ich habe folgendes vor und zwar:

Ich werde nun Formulare ausfüllen, damit das Erbe auf mein deutsches Konto transferiert wird, was auch wieder sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird, da die Kommunikation zwischen mir und den U.S.A und der Bank/Aktiengesellschaft ziemlich schwer ist.

Nachdem ich die Formulare ausgefüllt habe wird das Geld abzüglich von 30% der amerikanischen Steuerbehöre "IRS" auf mein deutsches Bankkonto transferiert. (Die 30% hole ich mir wieder durch eine Amerikanische Steuererklärung : Das weiss ich nun alles.)

Nun der Punkt zu dem ich eigentlich kommen wollte!

Sobald das Geld hier eingegangen ist in Deutschland, werde ich das direkt dem Finanzamt melden und eine Erbschaftssteuererklärung mit einem Steuerberater ausfüllen. ( Das Formular sieht nämlich sehr kompliziert aus).

Reicht es, wenn ich das so mache? Oder wird es Strafen geben, weil ich schon vor 2 Jahren wusste, dass mir etwas vererbt wurde, aber nicht wusste was es war? Denn es macht doch keinen Sinn, dem Finanzamt zu schreiben, dass mir etwas vererbt wurde, ich aber nicht wusste oder weiss, was und wie viel es war?

Wie gesagt, ich habe 2 Jahre gebraucht, um das alles mit den USA zu klären und ich bin noch nicht am Ende.

Ich habe vor allem sehr viel Angst davor, dass nicht alle Konten, die ich nach Deutschland transferieren lassen werde, rechtzeitig und gleichzeitig ankommen. Es sind 4 Konten und was passiert, wenn durch irgendeinen Fehler meinerseits, nur 3 von 4 Konten in Deutschland ankommen? Muss ich dann für Konto 4, was noch nicht angekommen ist, eine neue Erbschaftssteuererklärung machen?


Liebe Grüße

Rolf
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Erbschaftssteuer erst bezahlen, wenn alles da ist?

Beitrag von StephanM »

Hi,
hast du dich mal in das Erbschftstseuergesetzt (ErbStG) eingelesen.
Je nach dem zu welcher Personengruppe du gehörst (§15 ErbStG) steht dir ein Freibetrag zu (§16 ErbStG). Wenn du dich mit deinem gesamten Erbe im Rahmen des Freibetrages bewegst, ist es nicht erforderlich, dass du eine Erklärung abgibst.
Es zählt allerdings das Vermögen im Zeitpunkt der Erbschaft (Todestag) und da dein Erbe anscheinen in US-Dollar vorliegt, gilt der Umrechnungskurs und das Vermögen vom Todestag des Erblassers.


MfG
Rolf
Beiträge: 6
Registriert: 7. Jan 2015, 03:03

Re: Erbschaftssteuer erst bezahlen, wenn alles da ist?

Beitrag von Rolf »

Lieber Stephan,

ich danke dir, für deine schnelle Antwort.

Ich habe das mal alles durchgerechnet und ich bin 1000 Euro über dem Freibetrag.
Aber die Erbschaftssteuer von Mutter zum Onkel ( Es war der Onkel meiner Mutter) muss ich bezahlen.
Ansonstn wenn ich das bezahlt habe, kommt das Erbe ja von meiner Mutter zu mir und da habe ich den vollen Freibetrag.

Das hieße ich muss nur eine Erbschaftssteuererklärung für meine verstorbene Mutter machen.


Was ich allerdings unbedingt wissen wollte war, ob ich als Steuerhinterzieher angeklagt oder bestraft werde?
Denn ich habe 2012 davon bescheidbekommen, dass ich Gelderbe habe. Wie viel war noch nicht klar. Ich bin erst letzte Woche an die Konten gekommen.

Nun die Hauptfrage:

Ist es eine Strafe, wenn ich dem Finanzamt 2012 noch NICHTS über das Gelderbe gesagt habe und erst jetzt damit ankomme, WEIL ich ja erst JETZT im Besitzt bin der Konten in Amerika? Habe mir schon überlegt, mich selber anzuzeigen. Nur stellt sich mir die Frage... Wenn das Erbe noch nicht einmal in Deutschland angekommen ist, wieso soll ich das dem Finanzamt sagen?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Erbschaftssteuer erst bezahlen, wenn alles da ist?

Beitrag von StephanM »

Hi,
es gilt der Erwerbsübergang im Zeitpunkt des Todes deines Onkels. Wenn zu diesem Zeitpunkt deine Mutter noch lebte und Erbin ist, dann muss für Sie eine Erklärung abgegeben werden. Wenn sie vorher verstorben ist, so zählt der direkte Erwerb von dir, auch wenn die Verwandtschaft über deine Mutter bestand.

Abgabefrist ist nach §30 ErbStG zu beurteilen. Solange das zuständige Finanzamt nicht von sich aus dir gegenüber tätig wird, solange würde immer eine Erklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden.
Antworten