Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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webster1983
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Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Beitrag von webster1983 »

Hallo,

kennt jemand zufällig einen Internet-Link, der auf das Erstellen von Feststellungserklärungen für das Finanzamt von Erbengemeinschaften eingeht? Ich habe nur die Links zu den Formularen gefunden, tue mich aber bereits schwer den richtigen Anhang auszuwählen.

VG,
webster
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Beitrag von Petz »

Hm, hier ist das Forum für Erbschaftsteuer (grübel.....)

Sind "normale" Feststellungserklärungen für die Feststellung von Einkünften gemeint (also eben nicht für die ErbSt) muss man sich bei ElsterOnline anmelden.

https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax
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webster1983
Beiträge: 2
Registriert: 23. Apr 2014, 17:01

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Beitrag von webster1983 »

So wie ich es verstanden habe, bilden die Erben nach dem Tod Erblassers eine Erbengemeinschaft, die in Ihrer Stellung z.B. der einer GBR gleicht. Daher müssen alle Einkünfte, die nach dem Tod durch die Erbmasse erzielt werden (z.B. Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Zinsen aus Instandhaltungsrücklagen), in einer auf die Erbengemeinschaft ausgestellten Feststellungserklärung festgehalten werden. Dies muss nach dem Tod einmal jährlich erfoglen, bis die Testamentsvollstreckung abgeschlossen ist. Ich glaube man muss die normale Feststellungserklärung und den Anhang V verwenden. Ich frage mich allerdings, ob ich das mit meinen naiven Kenntnissen selber machen kann oder dies gegen Gebühr an einen Steuerberater weiterreichen soll. Das Erbe ist eigentlich relativ übersichtlich, bzw. es sind eigentlich nur Zinseinkünfte aufzunehmen.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Beitrag von Petz »

Ja, wenn man sich zutraut eine Anlage V korrekt auszufüllen, kann man das durchaus auch für die ErbGem machen.

Bei der Anlage V ist es ja wie bisher.

In der Feststellungserkklärung wird der auf der Anlage V ermittelte auf die Erben aufgeteilt, da muss man halt die Namen der Erben angeben und die Erbquote = Beteiligungsquote.

Aber die Feststellungserklärung kann man elektronisch nür über ElsterOnline abrufen, ansonsten muss man eben eine Papiererklärung abgeben.
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benny424
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Registriert: 17. Okt 2013, 20:01

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Beitrag von benny424 »

Ist elsteronline eine Vertrauenswürdige Firma?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Beitrag von Petz »

Das ist keine Firma, das ist das Finanzamt selber.
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