Hallo,
stimmt es, dass man im Todesfall eines Erblassers, als Erbe, die Steuerschulden des Erblassers von den Verbindlichkeiten abziehen kann? Oder werden sie mit in die Nachlassverbindlichkeiten einbezogen?
Grüße
Liane
Nachlassverbindlichkeiten
Re: Nachlassverbindlichkeiten
gehen sie auf esv info, da finde sie viele .pdf dokumente die euch das erklaren