Hallo zusammen,
wie sieht das mit der Erbschaftssteuer bei gleichgeschlechtlichen Paaren aus? Werden die Freibeträge denen von Ehepartnern angepasst oder bleibt alles beim alten?
Wer weiß was darüber und kann mir antworten
LG
Bertram
Homoehen
Re: Homoehen
Hallo Bertram,
die Freibeträge gleichgeschlechtlichen Paaren werden auch angepasst.
Ihre Steuerfreigrenze steigt von bisher 5.200 Euro auf 500.000 Euro. Was darüber liegt, müssen sie allerdings mit mindestens 30 Prozent versteuern.
die Freibeträge gleichgeschlechtlichen Paaren werden auch angepasst.
Ihre Steuerfreigrenze steigt von bisher 5.200 Euro auf 500.000 Euro. Was darüber liegt, müssen sie allerdings mit mindestens 30 Prozent versteuern.