Erbfall 2006/Erschschein 2010 Aktien und Immobile
Verfasst: 29. Jan 2011, 08:54
Hallo Forum-Spezialisten,
ich benötige Eure Hilfe.
Im Sommer 2006 verstarb die Erblasserin. Die Alleinerbin war meine Mutter, die wiederum eine entfernte Cousine der Erblasserin war. Zum Vermögen gehörte ein Haus mit Grundstück, Bargeld und Aktien. Durch einen Testamentsstreit bekam meine Mutter den Erschein erst im November 2010. Ein Jahr nach ihrem eigenen Tod. Ihre Nacherben sind ihre Kinder und ihr Ehemann, also z.B. ich (Kind). Letzterer Erfall (Mutter - Kind) sollte unproblematisch sein (wegen Freigrenzen), aber der Fall aus 2006 ist mir nicht klar, wie der behandelt wird.
Welches Erschaftsteuerrecht gilt? Das von 2006 oder das von 2010? Welche Freibeträge, welche Steuerklasse?
Zu welchem Zeitpunkt ist das Vermögen zu bewerten? Heutiger Stand oder Stand 2006? Können die Kosten für den Testamentsrechtstreit und die seit 2006 angefallenen Hauskosten von der Steuerpflicht oder dem Hauswert abgezogen werden? Das Haus stand leer, musste aber verwaltet werden, Heizung, Dachreperatur .....
Wird der Immobilienwert anders ermittelt als z.B. der Aktienwert oder das Bargeld? Die Aktien sind seit 2006 nämlich erheblich gesunken, was dazu führen könnte, dass die Steuer das Portfilio komplett aufsaugt, wenn nach damaligem Aktienwert besteuert wird.
Wer weiß Rat?
Viele Grüße
ich benötige Eure Hilfe.
Im Sommer 2006 verstarb die Erblasserin. Die Alleinerbin war meine Mutter, die wiederum eine entfernte Cousine der Erblasserin war. Zum Vermögen gehörte ein Haus mit Grundstück, Bargeld und Aktien. Durch einen Testamentsstreit bekam meine Mutter den Erschein erst im November 2010. Ein Jahr nach ihrem eigenen Tod. Ihre Nacherben sind ihre Kinder und ihr Ehemann, also z.B. ich (Kind). Letzterer Erfall (Mutter - Kind) sollte unproblematisch sein (wegen Freigrenzen), aber der Fall aus 2006 ist mir nicht klar, wie der behandelt wird.
Welches Erschaftsteuerrecht gilt? Das von 2006 oder das von 2010? Welche Freibeträge, welche Steuerklasse?
Zu welchem Zeitpunkt ist das Vermögen zu bewerten? Heutiger Stand oder Stand 2006? Können die Kosten für den Testamentsrechtstreit und die seit 2006 angefallenen Hauskosten von der Steuerpflicht oder dem Hauswert abgezogen werden? Das Haus stand leer, musste aber verwaltet werden, Heizung, Dachreperatur .....
Wird der Immobilienwert anders ermittelt als z.B. der Aktienwert oder das Bargeld? Die Aktien sind seit 2006 nämlich erheblich gesunken, was dazu führen könnte, dass die Steuer das Portfilio komplett aufsaugt, wenn nach damaligem Aktienwert besteuert wird.
Wer weiß Rat?
Viele Grüße