Guten Tag,
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Am 19.01.20 verstorbener Ehemann wird eine Abfindung von 50.000 € brutto aufgrund betriebsbedingter Kündigung zum 31.12.19 erhalten. Anspruch auf Abfindung besteht, da Kündigung zum 31.12.19 vor dem Todestag eintrat.
Wie ist diese Abfindung für die Erbin (EHEFRAU) steuerlich zu bewerten?
Seitens des Arbeitgeber wurde die Steuernummer der Erbin erfragt um diese dann durch den Arbeitgeber dem Finanzamt zu melden.
Muss die Erbin für die Abfindung Lohnsteuer bezahlen? Oder unterliegt die Abfindung der Erbschaftsteuer?
Witwe erbt Abfindung aus betriebsbedingter Kündigung
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