Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TDE
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Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von TDE »

Hallo,

ich habe im Dezember 2016 ein Arbeitsverhältnis beim Landesdienst begonnen. Zuvor habe ich studiert und bin keiner lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung nachgegangen. Daher habe ich bis heute noch keine Steuererklärung gemacht.
Für den Anfang wollte ich nun rückwirkend für 2017 und 2018 die Steuererklärung mit der WISO-Start-Software machen. (Brauche ich für beide Jahre eine sep. Software?).
Nun meine Hauptfrage. Gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Steuererklärung für 2016, da ich in diesem Jahr nur einen Monat arbeitete? Ich gehe davon aus, dass ich für dieses Jahr keine Software kaufen muss sondern einfach das Elster-Onlineformular nutzen kann.

Vielen Dank schonmal,

Sven
muemmel
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von muemmel »

Gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Steuererklärung für 2016, da ich in diesem Jahr nur einen Monat arbeitete? Ja, die gibt es und die macht hier auch Sinn.
Ich gehe davon aus, dass ich für dieses Jahr keine Software kaufen muss sondern einfach das Elster-Onlineformular nutzen kann. So ist es. Sie können sich auch alle Angaben zu Werbungskosten und Sonderausgaben sparen - mehr als 9.000 Euro werden Sie ja nicht verdient haben, also gibt es sowieso alles zurück (plus Zinsen übrigens!).
TDE
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von TDE »

Ok, vielen Dank für die Antwort. :)
TDE
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Registriert: 19. Sep 2018, 14:00

Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von TDE »

Ich habe noch eine kleine Frage:

Bis zum Beginn meiner Vollzeittätigkeit beim Land habe ich ALGII mit Aufstockung erhalten. Die Austockung war jedoch nie so hoch, dass ich LSt zahlen musste. Muss dies bei der Steuererkläung für 2016 genannt werden?
muemmel
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von muemmel »

Muss dies bei der Steuererkläung für 2016 genannt werden? Kommt drauf an - wenn es pauschalversteuerter Arbeitslohn im Rahmen eines Minijobs war, wäre der tatsächlich steuerfrei und gehört nicht in die Steuererklärung. War es anderer Lohn, gehört er in die Erklärung. Wenn Sie mehr als 450 Euro verdient haben, war es definitiv KEIN Minijob, d. h., steuerpflichtig.
TDE
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von TDE »

Ok, ich habe tatsächlich mehr verdient, jedoch habe ich nie die Steuerfreigranze erreicht. Dennoch?
Danke.
muemmel
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von muemmel »

Dennoch? Natürlich - Sie wollen doch nicht ernsthaft falsche Angaben machen? Und das tun Sie natürlich, wenn Sie absichtlich Einkommen "weglassen"...
TDE
Beiträge: 6
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von TDE »

Ich dachte, man muss nur Angaben zu Einkommen machen, welches Lohnsteuerpflichtig ist. Aber ich habe es nun durchrechnen lassen und es ändert nichts am Rückzahlungsbetrag.
muemmel
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Re: Ein Monat im Jahr geabreitet - vereinfachte Steuererklärung?

Beitrag von muemmel »

Ich dachte, man muss nur Angaben zu Einkommen machen, welches Lohnsteuerpflichtig ist. Nein - Sie haben jedes Einkommen anzugeben, welches grundsätzlich zu den für die Einkommensteuer relevanten Einkommensarten gehört. Und dazu gehört JEDER Lohn (außer in Minijobs - siehe oben), auch wenn da wegen des Grundfreibetrags keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
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