Zinserträge für mehrere Jahre erhalten - wie angeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Daniela
Beiträge: 1
Registriert: 21. Mai 2019, 13:52

Zinserträge für mehrere Jahre erhalten - wie angeben

Beitrag von Daniela »

Hallo,

ich habe meine Lebensversicherung rückwirkend gekündigt und für ca 12 Jahre Beiträge und Zinserträge zurückerhalten. Die Gutschrift und Erträge bekam ich 2017 als ich noch arbeitslos war. 2018 im September habe ich angefangen zu arbeiten und möchte nun meine Steuererklärung machen. Die Zinserträge die ich aus der Lebensversicherung erzielte sind für den Zeitraum der 12 Jahre ca 6000€. Wie versteuere ich diese Einnahmen? Pro Jahr sind ja 800€ Zinseinnahmen steuerfrei - wie gebe ich dies an für einen Zeitraum in der ich arbeitslos war und wie verteile ich es auf diese Jahre?

Vielen Dank für Hilfe
taxpert
Beiträge: 801
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Zinserträge für mehrere Jahre erhalten - wie angeben

Beitrag von taxpert »

Fangen wir hinten an!
Daniela hat geschrieben:wie verteile ich es auf diese Jahre?
Gar nicht, denn es gilt das Zuflußprinzip des §11 EStG! Die gesamten Zinsen sind in 2017 steuerpflichtig, der Sparer-Pauschbetrag kommt nur einmal in Höhe von 801 € zur Wirkung!
Daniela hat geschrieben:Wie versteuere ich diese Einnahmen?
Daniela hat geschrieben:Erträge bekam ich 2017 als ich noch arbeitslos war
Soweit die Versicherung Abgeltungssteuer einbehalten hat, MUSS man nichts machen, wäre aber dumm! Für 2017 Steuererklärung abgeben. Auch wenn die steuerpflichtigen Gesamteinkünfte (hier also die Zinsen) unterhalb des Grundfreibetrages liegen, könnte durch Zahlungen von ALG I, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt, eine kleine Steuer rauskommen. Die Belastung ist aber wohl definitiv geringer, als die Abgeltungssteuer!

taxpert
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muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zinserträge für mehrere Jahre erhalten - wie angeben

Beitrag von muemmel »

Für 2017 Steuererklärung abgeben. Und darin ankreuzen, dass man die "Günstigerprüfung" beantragt.
Die Belastung ist aber wohl definitiv geringer, als die Abgeltungssteuer! Und genau darum lohnt sich die "Günstigerprüfung"...
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