Spekulationssteuer gemischte Schenkung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tomek0815
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2019, 15:48

Spekulationssteuer gemischte Schenkung?

Beitrag von Tomek0815 »

Hallo,

Folgende Problematik:

Schwiegervater hat vor fünf Jahren ein Haus gekauft und an uns vermietet. Kaufpreis damals lag bei 105.000€.
Seitdem wurde das Haus kernsaniert, Dach neu eingedeckt etc.
Wert sollte nun bei ca. 220000€ liegen.

Nun soll das Haus an seine Tochter und mich „verkauft“ werden. Preis: 112.000€.

Da die Haltedauer des Objektes unter 10 Jahren liegt, würde Spekulationssteuer anfallen.

Nun überlegen wir, ob es Möglichkeiten gibt die Spekulationssteuer „abzufedern“ und ob es sich lohnt über eine Kauf/Schenkung vor Ablauf der 10 Jahre nachzudenken.

Meine Fragen wären:

Wie ermittelt das Finanzamt den tatsächlichen Wert des Hauses zur Berechnung der Spekulationssteuer? Im Kaufvertrag würden ja nur die 111.000€ auftauchen.

Wie verhält es sich, wenn die Differenz zwischen tatsachlichem Wert und Verkaufspreis als Schenkung an die Tochter durchgeführt wird?

Und wie sieht es aus, wenn soviele Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, dass es sich in seiner Gesamtheit um ein Verlustgeschäft handeln würde?

Oder habt ihr noch Ideen wie man das Thema angehen könnte?

Vielen Dank für euere Meinungen und Ideen!
Tomek0815
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2019, 15:48

Re: Spekulationssteuer gemischte Schenkung?

Beitrag von Tomek0815 »

Niemand eine Idee dazu?
hobbylandwirt
Beiträge: 1
Registriert: 15. Apr 2019, 19:31

Re: Spekulationssteuer gemischte Schenkung?

Beitrag von hobbylandwirt »

Hallo,

wie wurden denn die Sanierungsleistungen bisher steuerlich behandelt.

Sofern die Sanierungskosten zur nachträglichen Herstellungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungsaufwand geführt haben, sind diese den Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinn hinzuzurechnen.
Sofern die Sanierungskosten als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand berücksichtigt wurde, ist keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Veräußerungsgewinn möglich, da diese sich ja bereits einmal in voller Höhe steuerlich mindernd ausgewirkt haben.

Bei einem Verkauf unter dem Verkehrswert liegt steuerlich ein teilentgeltliches Geschäft vor. Das Finanzamt wird den Wert Mittels des Ertrags-/Sachwertverfahren berechnen. Es halt sich hierbei um sehr pauschalierte Berechnungen. Sie selbst haben natürlich die Möglichkeit den Wert des Finanzamts durch ein Sachverständigengutachten zu widerlegen, wobei Sie aber die Kosten für den Gutachter tragen müssen.

Bei einem teilentgeltlichen Geschäft liegt ein § 23 EStG nur hinsichtlich des entgeltlichen Teils vor.
z.B. Verkehrswert 200.000 € tatsächlicher Kaufpreis 100.000 €
= 50 % entgeltlich

Berechnung wäre: Kaupreis 100.000 €
./. AK (zu 50%)
./. nachträgl. HK (zu 50%)
+ inanspruchgenommene AfA (zu 50%)

Hinsichtlich des unentgeltichen Teils liegt eine nichtsteuerbare unentgeltiche Vermögensübertragung vor.
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