Hallo,
Aus Aktienbesitz, Optionsscheinhandel und Zinserträgen habe ich Einnahmen über dem Freibetrag.
Die entsprechende Kapitalertragssteuer zieht meine Bank gleich ab.
Allerdings habe ich auch Ausgaben durch den Besuch von Anlegermessen, Informationsveranstaltungen für Kapitalanleger und Seminaren. Dabei können auch größer Reisekosten incl. Übernachtungen sein.
Außerdem fallen auch Abogebühren für Zeitschriften und Onlinedienste an.
Meine Steuererklärung mache ich mit Quick-Steuer. Leider weis ich nicht, wo ich diese Ausgaben bei der Steuererklärung angeben kann.
Nichtselbstständige Arbeit habe ich nicht mehr, dort habe ich diese Kosten bisher immer als Werbungskosten eingesetzt.
Wer gibt mir bitte Auskunft.
Hans
Kapitaleinkünfte eigene Aufwendungen
Re: Kapitaleinkünfte eigene Aufwendungen
Aus Aktienbesitz, Optionsscheinhandel und Zinserträgen habe ich Einnahmen über dem Freibetrag. Welchem? Dem Sparer-Pauschbetrag oder dem Grundfreibetrag (9.000 Euro)? Denn da Sie ja keine Arbeit mehr haben, können Sie den per Günstigerprüfung komplett für Kapitalerträge benutzen...
Re: Kapitaleinkünfte eigene Aufwendungen
Vielen Dank für Ihre Antwort, war im Kurzurlaub.Welchem? Dem Sparer-Pauschbetrag oder dem Grundfreibetrag (9.000 Euro)? Denn da Sie ja keine Arbeit mehr haben, können Sie den per Günstigerprüfung komplett für Kapitalerträge benutzen
Ich habe Renteneinkünfte, auf die schon etwa 500€ Steuern fällig sind (Wenn ich nur die Renteneinkünfte in das Steuerprogramm eingebe).
Von meinen Kapitaleinkünften (Steuerbescheinigungen werden erst später zugeschickt) werden nach voller Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags von 801€ die Kapitalertragssteuern von 25% abgezogen. Das werden auch mal fünfstellige Summen.
Jetzt möchte ich meine Reisekosten, Abokosten, Eintrittsgelder ect. von etwa 1500€ in der Steuererklärung so angeben, dass ich damit die einen Teil der abgezogenen Kapitalertragssteuer verrechnet bekomme und weniger Steuern nachzahlen muss.
Limbo
Re: Kapitaleinkünfte eigene Aufwendungen
Leider ist ein Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen seit 2009 nicht mehr möglich, lt. BFH auch nicht im Rahmen der Versteuerung mit dem individuellen Steuersatz, § 20 Abs. 9 EStG.
https://www.freefibu.de/blog/werbungskosten-bei-kapitaleinkuenften-bleiben-generell-nicht-abziehbar-2015-07-20.html
Es läuft m.W. aktuell noch eine Verfassungsbeschwerde für den Fall, dass die Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
https://www.freefibu.de/blog/werbungskosten-bei-kapitaleinkuenften-bleiben-generell-nicht-abziehbar-2015-07-20.html
Es läuft m.W. aktuell noch eine Verfassungsbeschwerde für den Fall, dass die Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Re: Kapitaleinkünfte eigene Aufwendungen
Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link.
Dann kann ich meine Steuerklärung ohne diese Werbungskosten abschließen und mir künftig das Sammeln von Belegen sparen.
Schade, dass das Finanzamt einerseits die Steuern auf Kapitaleinkünfte einziehen darf, andererseits aber die Ausgaben, die zur Erzielung dieser Einkünfte notwendig sind, nicht berücksichtigen muss.
Ohne meine Informationen aus abonnierten Fachzeitschriften und den Besuch von Anleger-Informationsveranstaltungen könnte ich keine überdurchschnittlichen Gewinne an der Börse erzielen.
Limbo
Dann kann ich meine Steuerklärung ohne diese Werbungskosten abschließen und mir künftig das Sammeln von Belegen sparen.
Schade, dass das Finanzamt einerseits die Steuern auf Kapitaleinkünfte einziehen darf, andererseits aber die Ausgaben, die zur Erzielung dieser Einkünfte notwendig sind, nicht berücksichtigen muss.
Ohne meine Informationen aus abonnierten Fachzeitschriften und den Besuch von Anleger-Informationsveranstaltungen könnte ich keine überdurchschnittlichen Gewinne an der Börse erzielen.
Limbo