Berechnung Persönlicher Steuersatz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Triple-J
Beiträge: 2
Registriert: 6. Apr 2017, 11:23

Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von Triple-J »

Hallo zusammen,

da ich eine nicht selbst genutzte Wohnung nach weniger als zehn Jahren in diesem Jahr wieder verkaufen werde, werde ich auf den Gewinn die sogenannte Spekulationssteuer zahlen müssen. Berechnungsgrundlage hierfür ist der persönliche Steuersatz.

Trotz diversem Googlen habe ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten, wie sich der persönliche Steuersatz errechnet. Wenn ich die Wohnung in 2017 verkaufe, zählt dann einfach die Summe der in 2017 gezahlten Lohnsteuer und Solidaritätsbeitrag geteilt durch den Bruttojahreslohn? Oder zählt der Steuersatz, der am Ende auf dem Steuerbescheid (nach Einbeziehung sämtlicher Gewinne und Verluste) steht? Wenn Letzteres, dann der Steuersatz aus dem Vorjahr (hier: 2016) oder aus dem Jahr, in dem die Wohnung verkauft wird (2017)?

Vielen Dank vorab.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von muemmel »

Berechnungsgrundlage hierfür ist der persönliche Steuersatz. Der ergibt sich aber erst aus der Summe Ihrer Einnahmen - jedenfalls solange Sie den Spitzensteuersatz nicht erreicht haben. Sie können also nicht einfach den Steuersatz nehmen, der sich aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit ergibt, und den auf den Verkaufsgewinn umrechnen. Der Steuersatz steigt nämlich mit dem Einkommen...
Trotz diversem Googlen habe ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten, wie sich der persönliche Steuersatz errechnet. Na, dann verraten Sie uns doch einfach Ihr Einkommen aus AN-Tätigkeit, den Gewinn und ob Sie nach der Grundtabelle oder der Splittingtabelle besteuert - dann kann man das mal ausrechnen.
Herodes789
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2018, 10:07

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von Herodes789 »

Hallo,

und vielen Dank für das interessante Forum ;))

Mich interessiert die Thematik zur Steuerberechnung von Veräußerungsgewinnen aus Immobiliengeschäften ebenfalls.


Um es deutlicher zu machen, möchte ich die Fragen anhand von Beispielen formulieren:

Ich unterliege der Lohnsteuertabelle B mit einem Brutto-Jahresgehalt von ca. 60.000 T€. Bei Stkl. 1 liegt mein persönlicher Steuersatz 2017 VOR Werbungskosten etc. bei 24%, NACH Werbungskosten etc. bei 15%.

Wenn aus einer Immobilienveräußerung ein REINgewinn von 100.000 € (also nach Abzug aller möglichen Kosten) erzielt wird, welcher Steuersatz würde dann zum tragen kommen?

Wird der Steuersatz aus dem Veräußerungsjahr oder dem Veranlagungszeitraum davor berechnet ?

Flacht die Spekulationssteuer innerhalb der Spekulationsfrist ab, d.h. wenn die Immobilie im 8. Jahr veräußert wird, wären dann nur noch 20% der Spekulationssteuer zu zahlen ?


Vielen Dank für die Antworten oder Berechnungsbeispielen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von schlauelia »

nein, der Gewinn erhöht immer das aktuelle Einkommen - hier also 2017 - und kann genau erst nach Berechnung des tatsächlichen Gewinns und des Bescheides 2017 ermittelt werden.

Als "Test" könnten Sie ja einfach mal das Jahr 2016 nehmen und dann den Veräußerungsgewinn dazu rechnen - die Größenordnung düfte stimmen.

Lia
Herodes789
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2018, 10:07

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von Herodes789 »

Bedeutet das, dass die 100.000 € zu dem versteuernden Einkommen von 60.000 € hinzugerechnet werden und das gesamte zu versteuernde Einkommen dann in dem Veräußerungsjahr ca. 160.000 € abzgl. Werbungskosten betragen würde ?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von muemmel »

Ja.
Herodes789
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2018, 10:07

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von Herodes789 »

Vielen Dank...

werden die Eigentumszeiten (z.B. 5 Jahre) der Immobilie irgendwie berücksichtigt ? Oder wird der Gewinn im 9. Jahr genauso ermittelt wie im 1. Jahr ?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Berechnung Persönlicher Steuersatz

Beitrag von Severina »

Die in der Eigentumszeit in Anspruch genommene Abschreibung erhöht den Spekulationsgewinn.
Eine Abschmelzung gibt es nicht.
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