Hallo,
wie ist das, wenn man nach dem Abitur für ein halbes Jahr ins Ausland geht, um da als O-Pair zu arbeiten. Entfällt dann das Kindergeld, oder wird das bis Studienende weitergezahlt, zumal man den Obulus, den man im Ausland fürs jobben bekommt, ja als Taschengeld, bzw.für Flugtickets braucht. Bin ich hier überhaupt richtig? Egal, ich probiers einfach mal, vielleicht weiß jemand von euch ja was darüber.
Viele Grüße
Sternschnuppe
Kindergeld
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Re: Kindergeld
Hallo,
hierzu gibt es ein Urteil. Ich kann nur empfehlen folgenden Beitrag von mir zu lesen http://www.steuer-info-blog.de/allgemei ... #more-1554.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um das Kindergeld weiter zu bekommen.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
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Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um das Kindergeld weiter zu bekommen.
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