Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Guten Tag,
ich hab da mal eine Frage:
Ich bin ü 18, wohne in meinem eigenen Haushalt und möchte für die Jahre 18 und 19 meine Steuererklärung abgeben. (Erstmalig - bin also keine Fachfrau, möchte es trotzdem selbst machen, da ich außer unten stehendes Problem keinen komplizierten Steuerfall habe). Googlen hat leider bisher keine Lösung des Problems hervorgebracht.
In diesen Jahren war ich bis Jan 19 noch in der Ausbildung und habe von meinem Vater Unterhaltszahlungen erhalten. Außerdem wurde das Kindergeld von der Familienkasse ebenfalls auf mein Konto überwiesen.
Muss ich beides in der Steuererklärung als Einkommen angeben? Wenn ja - wo? Die Anlage Kind ist offensichtlich falsch. In den sonstigen Einnahmen kann ich nur Unterhalt vom Ehegatten auswählen- ist ebenfalls nicht korrekt.
Ich weiß auch, dass die Angaben zum Kindergeld automatisch ans Finanzamt übermittelt werden, muss das dennoch angegeben werden ?
Noch eine 2 Frage:
Die Kosten für meine Montaskarte der DB werden diese als Werbungskosten angegeben oder als Fahrtkosten bei den Ausbildungskosten in den Sonderausgaben?
Vielen Dank im Voraus für die Angaben
Lieber Gruß
Sarah
ich hab da mal eine Frage:
Ich bin ü 18, wohne in meinem eigenen Haushalt und möchte für die Jahre 18 und 19 meine Steuererklärung abgeben. (Erstmalig - bin also keine Fachfrau, möchte es trotzdem selbst machen, da ich außer unten stehendes Problem keinen komplizierten Steuerfall habe). Googlen hat leider bisher keine Lösung des Problems hervorgebracht.
In diesen Jahren war ich bis Jan 19 noch in der Ausbildung und habe von meinem Vater Unterhaltszahlungen erhalten. Außerdem wurde das Kindergeld von der Familienkasse ebenfalls auf mein Konto überwiesen.
Muss ich beides in der Steuererklärung als Einkommen angeben? Wenn ja - wo? Die Anlage Kind ist offensichtlich falsch. In den sonstigen Einnahmen kann ich nur Unterhalt vom Ehegatten auswählen- ist ebenfalls nicht korrekt.
Ich weiß auch, dass die Angaben zum Kindergeld automatisch ans Finanzamt übermittelt werden, muss das dennoch angegeben werden ?
Noch eine 2 Frage:
Die Kosten für meine Montaskarte der DB werden diese als Werbungskosten angegeben oder als Fahrtkosten bei den Ausbildungskosten in den Sonderausgaben?
Vielen Dank im Voraus für die Angaben
Lieber Gruß
Sarah
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Unterhalt und KG müssen nicht angegeben werden. Zur 2. Frage: Das sind Werbungskosten. Und abgesetzt wird nicht die Monatskarte, sondern die Entfernungspauschale. Wurde übrigens in der Ausbildung soviel Vergütung gezahlt, dass davon Steuern abgeführt wurden? Sonst können Sie sich die Erklärung für 2018 nämlich sparen...
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Vielen Dank für die Antwort.
Ja in 2018 wurden Steuern abgeführt.
Dann werde ich die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten absetzen.
Muss dann der Weg zur Berufsschule gesondert angeben werden? Wenn ja als 2 Arbeitsstätte?
(Kürzerer Weg als zur Arbeitsstätte)
Danke!
Ja in 2018 wurden Steuern abgeführt.
Dann werde ich die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten absetzen.
Muss dann der Weg zur Berufsschule gesondert angeben werden? Wenn ja als 2 Arbeitsstätte?
(Kürzerer Weg als zur Arbeitsstätte)
Danke!
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Hallo,
die Fahrt zur Berufschule ist eine Dienstreise.
Wie bist du denn dorthin gefahren? Auch mit der Monatskarte?
Stefan
die Fahrt zur Berufschule ist eine Dienstreise.
Wie bist du denn dorthin gefahren? Auch mit der Monatskarte?
Stefan
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
die Fahrt zur Berufschule ist eine Dienstreise. D. h., man rechnet mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Die Entfernung ist übrigens immer die Entfernung auf der Straße (Routenplaner benutzen!), auch wenn man z. B. mit dem Zug fährt.
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
So wie es dort steht, ist es falsch bzw. SEHR missverständlich ausgedrückt!muemmel hat geschrieben: ↑5. Aug 2020, 13:50 die Fahrt zur Berufschule ist eine Dienstreise. D. h., man rechnet mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Die Entfernung ist übrigens immer die Entfernung auf der Straße (Routenplaner benutzen!), auch wenn man z. B. mit dem Zug fährt.
Bei Dienstreisen können (nur) die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden! Benutzt man die Bahn also nur die Kosten der Fahrkarte. Keinesfalls können hier dann pauschal 0,30 €/km angesetzt werden!
Die 0,30 €/km können -anstatt der tatsächlichen Kosten- nur angesetzt werden, wenn das eigene Fahrzeug genutzt wird. Bei einem zur Nutzung überlassenen Fahrzeug -wie bei der Entfernungspauschale- funktioniert das in Ermangelung eigenen Kosten nicht!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Hallo,
Ich denke aber, dass auch bei Nutzung der Monatskarte die Kosten anteilig abgesetzt werden können.
Wenn beispielsweise die Schule 1x und der Ausbildungsbetrieb 4x pro Woche aufgesucht wird, dann sind 20% der Kosten Werbungskosten aus Dienstreisen. Und bei der Entfernungspauschale dann 80%, oder halt die Pauschale (wichtig!, denn die ist fast immer höher).
EDIT: Eigentlich müsste man doch auch noch private Fahrten berücksichtigen (analog zum Dienstwagen), da hab' ich aber noch nie von gehört.
Stefan
Genau deshalb hatte ich gefragt wie die Fahrten zur Berufschule abgelaufen sind.Bei Dienstreisen können (nur) die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden! Benutzt man die Bahn also nur die Kosten der Fahrkarte. Keinesfalls können hier dann pauschal 0,30 €/km angesetzt werden!
Ich denke aber, dass auch bei Nutzung der Monatskarte die Kosten anteilig abgesetzt werden können.
Wenn beispielsweise die Schule 1x und der Ausbildungsbetrieb 4x pro Woche aufgesucht wird, dann sind 20% der Kosten Werbungskosten aus Dienstreisen. Und bei der Entfernungspauschale dann 80%, oder halt die Pauschale (wichtig!, denn die ist fast immer höher).
EDIT: Eigentlich müsste man doch auch noch private Fahrten berücksichtigen (analog zum Dienstwagen), da hab' ich aber noch nie von gehört.
Stefan
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Übrigens lohnt sich das Absetzen von Werbungskosten nur, wenn man auf mehr als 1.000 Euro im Jahr kommt.
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Hallo,
Auch da bin ich mit der Montaskarte hingefahren. Ich hatte in der geraden KW 1 mal die Woche Berufsschule und in ungeraden KW 2 mal die Woche.
Also muss ich die BS als Dienstreise abrechnen und die Montaskarte anteilig als Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte.
Wobei hier das Steuerprogramm die 0,30 ct pro km, statt der Fahrkarte automatisch ansetzt.
Ist doch komplizierter als erwartet
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Hallo,
Stefan
Dann würde ich 30% der Monatskarte als Dienstreise absetzen.Ich hatte in der geraden KW 1 mal die Woche Berufsschule und in ungeraden KW 2 mal die Woche.
Genau. Die restlichen 70% der Monatskarte kannst du dir höchstwahrscheinlich sparen, die 30 Cent dürften so gut wie immer besser sein.Wobei hier das Steuerprogramm die 0,30 ct pro km, statt der Fahrkarte automatisch ansetzt.
Stefan
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Dann tippe ich darauf, dass Du irgendwo km angegeben hast und das Programm daher unterstellt, dass Du mit einem eigenen PKW gefahren bist!Sarahlii hat geschrieben: Wobei hier das Steuerprogramm die 0,30 ct pro km, statt der Fahrkarte automatisch ansetzt.
Aber halt nicht möglich, da nicht Pendlerpauschale, sondern Dienstreise und daher nur tatsächliche Kosten, s.o.!reckoner hat geschrieben:die 30 Cent dürften so gut wie immer besser sein.
Das würde ich auch so sehen.reckoner hat geschrieben: Dann würde ich 30% der Monatskarte als Dienstreise absetzen.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Hallo,
Stefan
Nein, dort(!) ging es um die Pendlerpauschale.Aber halt nicht möglich, da nicht Pendlerpauschale, sondern Dienstreise und daher nur tatsächliche Kosten, s.o.!
Stefan
Re: Kindesunterhalt - Volljährig bei eigener Steuererklärung
Mea culpa, mea maxima culpa!
taxpert
Man sollte den Satz bis zum Ende lesen!Sarahlii hat geschrieben:für die Fahrt zur Arbeitsstätte
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver