Einkommensteuersatz bei Berechnung der Spekulationssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Daniel1928
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jul 2020, 18:41

Einkommensteuersatz bei Berechnung der Spekulationssteuer

Beitrag von Daniel1928 »

Hallo zusammen,

ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben und ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei meiner Fragestellung weiterhelfen könnt.
Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der Berechnung der Spekulationssteuer.
Hintergrund ist der Verkauf einer Eigentumswohnung 5 Jahre nach dem Erwerb mit einem Spekulationsgewinn von 50.000 €

Welcher Einkommensteuersatz wird für die Berechnung zugrunde gelegt?

Im Veräußerungsjahr der Eigentumswohnung habe ich ohne den Wohnungsverkauf ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 € und komme laut Einkommensteuerrechner auf eine Durchschnittsbelastung von 32,04% und eine Grenzbelastung von 42%.

A) Wird nun der Prozentsatz der Durchschnittsbelastung genommen vom ursprünglichen Einkommen in Höhe von 32,04?

oder

B) Der Prozentsatz der Grenzbelastung von 42%

oder

C) Wird ein neuer PRozentsatz der Durchschnittsbelastung berechnet auf das ursprüngliche Einkommen 90.000 € + die 50.000 € Spekulationsgewinn, da es auch eine Art einkommen ist. Also 140.000 €, Durchschnittsbelastung von 35,6 %

Wer kann mir bei der Frage weiterhelfen?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Gruß Daniel
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuersatz bei Berechnung der Spekulationssteuer

Beitrag von muemmel »

Ich nehme an, Sie sind ledig/geschieden? Dann zahlen Sie ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 Euro den Spitzensteuersatz, also 42 %. Und die fallen dann auch beim Wohnungsverkauf an. Im Übrigen dürfte die Durchschnittsbelastung mit 35,6 % korrekt ermittelt worden sein - das ist aber nicht die Steuer auf den Wohnungsverkauf, sondern auf das gesamte Einkommen - eben der Durchschnitt....
Daniel1928
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jul 2020, 18:41

Re: Einkommensteuersatz bei Berechnung der Spekulationssteuer

Beitrag von Daniel1928 »

Hallo Muemmel,

vielen Dank für die Antwort.
Ich bin getrennt lebend und hoffentlich bald geschieden. ;-)
Die Berechnung der Vorfälligkeitszinsen werden beim Zugewinn im Rahmen des simulierten Wohnungnsverkauf benötigt.

Die 42% gefallen mir auch am besten. ;-)

Ich war irritiert, da ich für ein zu versteuerndes Einkommen von 57.052,00 bis 270.500,00 Euro die Formel ESt = 0,42 x zvE – 8.963,74 geunden habe. Aber das gäbe dann ja einen durchschnittlichen Prozentsatz.

Gruß Daniel
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