Frage zu Lehrtätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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manmun
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Frage zu Lehrtätigkeit

Beitrag von manmun »

Hallo, ich habe ne Frage zu meiner Lehrtätigkeit:

Vorletztes Jahr habe ich ein paar Vorlesungen als Gastdozent an einer privaten Uni gehalten. Ich habe kein Gewerbe, keine Firma und bin auch nicht Freiberuflich tätig. Bis zu einem gewissen Limit muss ich das nur in meiner Steuererklärung angeben.

Ich habe eine Rechnung ohne MwSt geschrieben mit dem Hinweis "Der Gesamtbetrag ist gemäß §4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit".

Letztes Jahr hab ich dann an der gleichen Uni Vorlesungen gehalten allerdings nicht mehr vor Studenten sondern vor Berufstätigen. Es handelt sich um sogenannte Executive Education Kurse. Die Rechnung die ich dafür der Uni stellte musste die MwSt enthalten und ich darf auch nicht mehr den Passus "Der Gesamtbetrag ist gemäß §4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit" verwenden.

Nun die Frage: Ändert sich dabei auch was an meiner steuerlichen Betrachtung? Kann ich nach wie vor ohne ein Gewerbe anzumelden vorgehen? Falls ich es genau so machen kann wie davor, welchen Wert muss ich in der Steuererklärung angeben? Brutto oder netto? Falls netto, was passiert mit der MwSt?

Danke im voraus

BG Manuel
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Frage zu Lehrtätigkeit

Beitrag von Severina »

manmun hat geschrieben: 2. Dez 2019, 09:29 Hallo, ich habe ne Frage zu meiner Lehrtätigkeit:

Vorletztes Jahr habe ich ein paar Vorlesungen als Gastdozent an einer privaten Uni gehalten. Ich habe kein Gewerbe, keine Firma und bin auch nicht Freiberuflich tätig. Bis zu einem gewissen Limit muss ich das nur in meiner Steuererklärung angeben.


Doch, damit sind Sie freiberuflich tätig (s.Paragraf 18 EStG) und müssen eine Anlage EÜR abgeben


Ich habe eine Rechnung ohne MwSt geschrieben mit dem Hinweis "Der Gesamtbetrag ist gemäß §4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit".

Letztes Jahr hab ich dann an der gleichen Uni Vorlesungen gehalten allerdings nicht mehr vor Studenten sondern vor Berufstätigen. Es handelt sich um sogenannte Executive Education Kurse. Die Rechnung die ich dafür der Uni stellte musste die MwSt enthalten und ich darf auch nicht mehr den Passus "Der Gesamtbetrag ist gemäß §4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit" verwenden.


Haben Sie denn weitere umsatzsteuerpflichtige Einkünfte oder haben Sie mit der Lehrtätigkeit mehr als 17.500 € verdient? Wenn nicht, warum haben Sie nicht die Kleinunternehmerregelung angewendet - sind nennenswerte abziehbare Vorsteuerbeträge angefallen (halte ich bei einer Lehrtätigkeit für unwahrscheinlich, aber ist natürlich nicht unmöglich)?


Nun die Frage: Ändert sich dabei auch was an meiner steuerlichen Betrachtung? Kann ich nach wie vor ohne ein Gewerbe anzumelden vorgehen?


Für eine freiberufliche Tätigkeit muss man kein Gewerbe anmelden, aber die Aufnahme der Tätigkeit dem FA mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitteilen.
Darin sind auch Angaben zur Umsatzsteuer zu machen
.

Falls ich es genau so machen kann wie davor, welchen Wert muss ich in der Steuererklärung angeben? Brutto oder netto? Falls netto, was passiert mit der MwSt?

Danke im voraus

BG Manuel
Netto, abzüglich der Kosten (auch netto) und die Umsatzsteuer (abzüglich der Vorsteuer, wenn es welche gab, z.B. aus Bahntickets, Fachliteratur) müssen Sie an das Finanzamt bezahlen. An sich hätten Sie, da im zweiten Jahr der Tätigkeit, monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, und eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie abgeben bzw. hätte das zum 31.07. bereits geschehen müssen, genauso wie die Einkommensteuererklärung.
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