Hallo zusammen,
nehmen wir an, dass A und B zusammen eine Immobilie vor ca. 3 Jahren erwarben. Nun veräußern die beiden die Immobilie. Da die Immobilie seit dem Kauf vermietet ist, ist natürlich für Finanzamt interessant zu wissen, ob A und B Spekulationssteuer zu zahlen haben. Die Frage ist:
Was gehört aus der Sicht des Finanzamts zu Anschaffungskosten? Sind das im Folgenden aufgelisteten Punkte?
- Kaufpreis
- Grundbuchgebühr beim Kauf (Gebühr für die Eintragung der Grundschuld)
- Grundbuchgebühr beim Verkauf (Gebühr für die Löschung der Grundschuld)
- Notarkosten beim Kauf und Verkauf
- Grunderwerbsteuer (abzüglich den Teil, der bereits als Abschreibung in der Steuererklärung angegeben wurde)
- Vorfälligkeitsentschädigung
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
VG
bka24141