Ablauf Verlustrücktrag Privates Veräußerungsgeschäft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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5teuerMax
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jun 2018, 15:05

Ablauf Verlustrücktrag Privates Veräußerungsgeschäft

Beitrag von 5teuerMax »

Hallo Zusammen,

ich habe in 2017 Gewinne aus Privaten Veräußerungsgeschäften, jedoch im laufenden Jahr 2018 auch Verluste aus Privates Veräußerungsgeschäften.
An diesen Verlusten wird sich auch nichts ändern und daher möchte ich diese gern in 2017 durch Verlustrücktrag geltend machen.
Soweit ich weiss müssen die Verluste aus 2018 jedoch erst vom FA festgestellt werden, was ja wohl erst mit dem Steuerbescheid f. 2018 geschehen wird.
Jetzt bin ich jedoch verpflichtet bald eine Steuererklärung für 2017 abzugeben (Abgabepflicht aufgrund des Verlangens des F.A. AO 149).
Wie schaff ich es, dass ich in 2017 die Verluste durch Verlustrücktrag geltend machen kann?
Danke für die Hilfe.

MfG
Max
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ablauf Verlustrücktrag Privates Veräußerungsgeschäft

Beitrag von muemmel »

Ganz einfach - 2019 den Antrag auf Verlustfeststellung einreichen und Rücktrag des Verlustes beantragen. Nach Feststellung des Verlustes wird automatisch der Steuerbescheid für 2017 geändert. Das geht trotz Rechtskraft des 17er Bescheides, da hier ein neuer Grundlagenbescheid (nämlich die Verlustfeststellung) erlassen wurde.
5teuerMax
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jun 2018, 15:05

Re: Ablauf Verlustrücktrag Privates Veräußerungsgeschäft

Beitrag von 5teuerMax »

Ah ja, doch einfacher als gedacht.
Ich dachte es ist kompliziert/fast unmöglich einen rechtskräftigen S.B. zu ändern.
Vielen Dank für die Aufklärung.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ablauf Verlustrücktrag Privates Veräußerungsgeschäft

Beitrag von muemmel »

Ich dachte es ist kompliziert/fast unmöglich einen rechtskräftigen S.B. zu ändern. Das ist ja normalerweise auch so, zumindest wenn es zugunsten des Steuerzahlers ist - das Vorliegen eines neuen Grundlagenbescheides ist die große Ausnahme von der Regel. Wenn Sie aber z. B. in der Steuerererklärung ein paar Kosten, die Sie absetzen könnten, vergessen, dann führt da in der Tat kein Weg hin.
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