Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kajoh
Beiträge: 5
Registriert: 18. Mär 2019, 22:55

Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von kajoh »

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Schwerbehinderte habe ich den Antrag auf Rente ab dem 01.11.2017 gestellt und habe meine Beschäftigung auf 30% der Stelle reduziert. Die Altersrente erreiche ich am 01.08.2019. Die Rente für das Jahr 2017 habe ich anfangs Januar 2018 bekommen. In der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 habe ich Brutto-Rentenbetrag für die zwei Monate 2017 in Höhe von 2.177,10 Euro angegeben. Analog der Prämie für das IV Quartal, die auch in Januar ausgezahlt wird und in der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres einbezogen wird.
Das Finanzamt hat diese Einkunft in den Steuerbescheid 2017 auch einbezogen.
Mit dem Schreiben vom 18.01.2019 hat die Rentenversicherung die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2018 zugesendet. In der Mitteilung ist angegeben, dass ich ab dem 01.11.2017 Rente in Höhe von 10370,18 Euro erhalten habe. Daher habe ich in der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2018 die bezogene Rente in Höhe von 8.193,08 Euro angegeben (10370,18 - 2.177,10). In den Angaben zur Steuererklärung 2018 habe ich erklärt, warum ich die 8.193,08 Euro angegeben habe und wie der Betrag zustande gekommen

Vor einigen Tagen habe ich den Steuerbescheid 2018 bekommen und das Finanzamt hat unter Leibrenten den Betrag 10370,18 Euro angegeben.
Daher hat das Finanzamt für die 2177,10 Euro im Einkommen doppelt berücksichtigt. In der Erläuterungen zu dem Bescheid hat das Finanzamt angegeben, dass die Werte für die Besteuerung der Rente beruhen auf Daten, die die RV dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Wird ein Widerspruch etwas bringen? Wenn ja, wie sollte ich ihn noch begründen?

Vermutlich habe ich mein Problem verständlich erläutert

Für eine Antwort werde ich sehr dankbar sein.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von Severina »

Versuchen Sie einen Antrag auf Änderung des älteren Bescheids nach Paragraph 174 AO und erläutern Sie darin, was Sie hier geschrieben haben.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von schlauelia »

das müsste klappen ( § 174 AO Widerstreitende Steuerfestsetzungen), die mE auch zusätzlich auf einen Fehler des FA beruhen ( dies würde ich aber im 1. Schreiben nicht erwähnen).

Lia
kajoh
Beiträge: 5
Registriert: 18. Mär 2019, 22:55

Re: Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von kajoh »

Hallo Severina, Hallo Schlauelia,

vielen Dank für die Empfehlung. Sehr lieb von Ihnen. Habe noch gesehen, dass die Werbungskosten bei der Rente nur als Pauschale berücksichtigt ist. Die Aufstellung der Kosten wegen des von mir beauftragten Rentenberaters sind außer Acht geblieben. Für den Bescheid 2018 muss ich ein Widerspruch einlegen? Ist es egal, in welchen Reihenfolge ich den Widerspruch zum Bescheid 2018 und den Antrag auf Änderung des Bescheides 2017 rausschicke? Und als unbewandert in dieser Sache muss ich noch fragen: soll der Widerspruch und der Antrag bei Zusammenveranlagung auch die Ehefrau unterschreiben?
Für eine Empfehlung bedanke ich mich im Voraus.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von schlauelia »

der Rechtsbehelf heißt Einspruch gegen ESt 2018 und für 2017 sollte Änderungsantrag stehen - es genügt, wenn einer unterschreibt und Sie können auch beides in einem Brief schreiben.

Viel Erfolgt - melden Sie sich mal, wie es ausgegangen ist.

Lia
kajoh
Beiträge: 5
Registriert: 18. Mär 2019, 22:55

Re: Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von kajoh »

Danke Lia,

mache mich ans Schreiben. Melde mich jedenfalls, sobald ich vom Finanzamt eine Rückmeldung bekomme.
kajoh
Beiträge: 5
Registriert: 18. Mär 2019, 22:55

Re: Rentenbesteuerung, zum Teil doppelt

Beitrag von kajoh »

Hallo Lia, Hallo Severina,
Es ist soooo gut, dass es Sie gibt!
Hat alles gut geklappt, die Bescheide für zuviel gezahlte Steuer wie für das Jahr 2017, so auch für das Jahr 2018 habe ich vom Finanzamt bekommen.
Danke sehr für Ihre Hilfe, Ihre Empfehlungen.
Alles Gute wünsche ich Ihnen!
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