Darf das Finanzamt die maximale Laufzeit einer BU-Rente zur Berechnung des Ertragsanteils der abgekürzten Leibrente ansetzen?
Bsp: Rentner R bezieht seit 10 Jahren wegen BU eine abgekürzte Leibrente mit einer maximalen Laufzeit bei anhaltender Bu von 30 Jahren.
Der Ertragsanteil liegt m.E bei 12% (Laufzeit 10 Jahre) und nicht bei 30%, da eine Weitergewährung jeweils nur für ein Jahr erfolgt und das Vorliegen von weiterer 20-jähriger BU ungewiss ist.