Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Andy80
Beiträge: 10
Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Beitrag von Andy80 »

Hallo,

ich bekomme seit Mai 2015 eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 1800 brutto.
Da die BU-Versicherung mit einem Basisrentenvertrag gekoppelt war, muss ich die Rente voll versteuern.

Da über die BU Leistung erst 2017 entschieden wurde, bekam ich im Steuerjahr 2017 einmal die rückwirkenden Zahlungen von 2015 und 2016 sowie die monatliche BU-Rente ausgezahlt, so dass ich für 2017 fast 10.000 Euro Steuern zurückzahlen muss.

So, jetzt wollte ich noch die Rechtsanwaltskosten für meinen Anwalt, der mir bei Durchsetzung der BU-Rente geholfen hat, als Werbungskosten ansetzen.

Problem:

Von den insgesamt gut 4.000 € Anwaltskosten sind nur 1.200 € im Jahr 2017 angefallen. Das Finanzamt möchte deswegen auch nur diese 1.200 Euro als Werbungskosten für 2017 berücksichtigen, nicht jedoch die 2.800 Euro, die in 2016 angefallen sind.

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt könnte ich noch die Steuererklärung für 2016 ändern (lassen).

Aber: In der Steuererklärung von 2016 gibt es noch gar keine Rente, der ich die Werbekosten zuordnen könnte.

Gibt es eine Möglichkeit, die in 2016 angefallenen Werbungskosten von 2.800 Euro in die Steuererklärung von 2016 mit aufzunehmen (ohne jedoch zu berücksichtigen), so dass sie automatisch nach 2017 fließen und dort berücksichtigt werden können?

Wäre für einen Tipp sehr dankbar!

Bisher habe ich meine Steuererklärung immer ganz gut selbst hinbekommen, aber das hier scheint echt tricky zu sein.

Viele Grüße,

Andy
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Beitrag von muemmel »

Gibt es eine Möglichkeit, die in 2016 angefallenen Werbungskosten von 2.800 Euro in die Steuererklärung von 2016 mit aufzunehmen (ohne jedoch zu berücksichtigen), so dass sie automatisch nach 2017 fließen und dort berücksichtigt werden können? Warum denn so umständlich? Es gibt auch "vorweggenommene Werbungskosten". Das "Verschieben" irgendwelcher WK ist hingegen nur möglich, wenn man ein negatives Einkommen hatte ("Verlustvortrag").
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt könnte ich noch die Steuererklärung für 2016 ändern (lassen). Da sollten Sie froh sein - normalerweise geht das nicht, wenn ein Bescheid erstmal rechtskräftig ist.
Andy80
Beiträge: 10
Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Re: Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Beitrag von Andy80 »

Vielen Dank für ihre schnelle Anwort.

Zu ihrer Bemerkung:
Warum denn so umständlich? Es gibt auch "vorweggenommene Werbungskosten".
Nun, ich habe das in meinem Steuerprogramm ausprobiert und habe die Werbungskosten eingetragen.
Dabei musste ich feststellen, dass sich die Werbungskosten in der Steuererklärung von 2016 ganz anders (sprich: weniger, ca. Faktor 3) niederschlagen als wenn ich sie in der Steuererklärung von 2017 eintrage.

Es scheint jetzt zumindest so, dass ich 1000 Euro mehr Steuern zahlen muss, weil 2.800 Euro der Anwaltskosten in 2016 anstatt in 2017 angefallen sind.
Kann das sein?

Viele Grüße,

Andreas Humbert
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Beitrag von muemmel »

Natürlich kann das sein. Werbungskosten wirken sich ja immer erst jenseits der Werbungskostenpauschale aus. Außerdem steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Insofern setzt man mit "geballten" Kosten mehr ab, als wenn man sie über zwei oder mehr Jahre splittet. Das ändert aber nichts daran, daß Ausgaben im Jahr der Ausgabe abzusetzen sind und nicht beliebig verschoben werden können.
Andy80
Beiträge: 10
Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Re: Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Beitrag von Andy80 »

Alles klar, dann war das jetzt einfach Pech!

Mein zu versteuerndes Einkommen lag 2016 bei 1539 Euro, 2017 dagegen bei 34.340 Euro. :!:

Danke nochmals und Viele Grüße,

Andy
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Berufsunfähigkeitsrente

Beitrag von muemmel »

Mein zu versteuerndes Einkommen lag 2016 bei 1539 Euro Sie meinen, OHNE Abzug der 2.800 Euro? Dann kommen Sie ja nach Abzug der Werbungskosten in den Negativbereich. Und das würde bedeuten, ich habe es oben schon mal erwähnt, daß ein Verlust "vorgetragen" wird, und zwar nach 2017, wo er sich dann wiederum positiv auswirkt.
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