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Verlustbeurteilung

Verfasst: 28. Mai 2018, 17:40
von eddi28
Hallo,
die Rentenzahlungen de Jahres 2017 lösen insgesamt keine Steuerpflicht aus.
Als Freiberufler steht außerdem ein Verlust von ca. 2.500,00 an.
Durch die Abgeltungssteuer, die einbehalten wurde, aber nicht gerechtfertigt ist, würde sich durch die Steuererklärung eine Erstattung von ca. 800,00 ergeben.
Kann ich den Verlust Freiberufler - ca. 2500,00 irgendwie ins Folgejahr vortragen?
Wenn ja, wo muss ich das bei Elster ankreuzen?
Vielen Dank für Hilfe.

Re: Verlustbeurteilung

Verfasst: 28. Mai 2018, 17:43
von schlauelia
nein, der Verlust wird mit den Renteneinkünften verrechnet. GegebnSie die Anlage KAP und die Originalsteuerbescheinigungen ab und Sie erhalten die Abgeltungssteuer + Soli zurück.

Lia

Re: Verlustbeurteilung

Verfasst: 28. Mai 2018, 17:49
von eddi28
ok, mir ist nur nicht klar, weil die Renteneinkünfte unter dem Steuereingangsbetrag liegen und insofern überhaupt keine Steuern auf die Rente anfallen, ob das irgendwie einen Vortrag auf die negativen Einkünfte Freiberufler 2017 für das Jahr 2018 bringen würde.

Re: Verlustbeurteilung

Verfasst: 28. Mai 2018, 18:21
von muemmel
Nö - es geht um Gesamteinkünfte, und die sind nicht negativ.