Beschädigtengrundrente nach § 31 BVG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Heinz_71
Beiträge: 1
Registriert: 14. Sep 2017, 13:29

Beschädigtengrundrente nach § 31 BVG

Beitrag von Heinz_71 »

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 und habe hierzu eine Frage.

Und zwar bekomme ich vom Versorgungsamt eine Beschädigtengrundrente nach § 31 BVG. Wie ist diese in meiner Steuererklärung zu würdigen?
Ich würde diese nach § 3 Nr. 6 EStG zuordnen, worin folgendes steht:

Code: Alles auswählen

6. Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte, im Freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Zivildienstbeschädigte und im Bundesfreiwilligendienst Beschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, soweit es sich nicht um Bezüge handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden. 2Gleichgestellte im Sinne des Satzes 1 sind auch Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder auf Unfallfürsorgeleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz oder vergleichbarem Landesrecht haben;
Demnach ist die Rente steuerfrei. Muss ich diese dann überhaupt in meiner Steuererklärung angeben?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Beschädigtengrundrente nach § 31 BVG

Beitrag von schlauelia »

steuerfreie Einkünfte müssen nicht erklärt werden!

Wenn Sie unsicher sind, reichen Sie die Unterlagen hierzu ein, aber, wenn Sie die Erklärung mit dieser Rente abgeben, kann es passieren, dass sie versteuert wird, da das FA einfach die erklärten Einkünfte übernimmt! Bei Renten bekommt das FA immer die steuerpflichtigen Beträge gemeldet und wenn Ihre Rente steuerfrei ist, dann bekommt es das nicht!

Ich kenne das von gesetzlichen Unfallrenten, die steuerfrei sind: keine Angabe in der Erklärung - es gibt dafür auch keine Eingabemöglichkeit!

Lia
Antworten