Hallo,
habe letzt was von "nachgelagerter Besteuerung" gehört im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung. Weiß jemand, was das bedeutet und kann es mir erklären?
Gruß
Gustav
"nachgelagerte Besteuerung"
Re: "nachgelagerte Besteuerung"
Hallo Gustav,
nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten in voller Höhe der Einkommensteuer (abzüglich Freibeträge) unterworfen werden. Im Gegenzug werden die Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs (Beiträge zur Rentenversicherung) durch Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich frei gestellt.
Bis 2004 wurden Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert und die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer unterlagen der Einkommensteuer
Dies wird seit dem Jahr 2005 bis ins Jahr 2040 schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung geändert.
Viele Grüße
Krümmel
nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten in voller Höhe der Einkommensteuer (abzüglich Freibeträge) unterworfen werden. Im Gegenzug werden die Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs (Beiträge zur Rentenversicherung) durch Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich frei gestellt.
Bis 2004 wurden Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert und die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer unterlagen der Einkommensteuer
Dies wird seit dem Jahr 2005 bis ins Jahr 2040 schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung geändert.
Viele Grüße
Krümmel