Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Rentnerehepaar, sie kurz vor der Pflegebedürftigkeit, bezieht ein Appartment im Altenheim, dessen Kosten bei weitem nicht durch die Einkünfte des Rentnerpaares gedeckt sind.Einzige Tochter ist verheiratet aber nicht berufstätig,der Ehemann finanziert alles. Muss dieser auch für die Altenheimkosten aufkommen? Wenn ja, kann er die Kosten steuerlich absetzen?
Ein paar Tipps wären hilfreich.
Vielen Dank im Voraus
GRUß
FARINA
Altenheimkosten
Re: Altenheimkosten
Ob der EM dafür aufkommen muss, kann in einem Steuerforum sicherlich nicht beantwortet werden, dafür gibt es andere Foren.
Das Ehepaar könnte die Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, die eigenen Einkünfte und Bezüge der Rentner werden allerdings gegengerechnet.
Das Ehepaar könnte die Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, die eigenen Einkünfte und Bezüge der Rentner werden allerdings gegengerechnet.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.