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Abzugfähiger Anteil der Rentenversicherung

Verfasst: 1. Aug 2020, 19:09
von pronto
Hallo,

ich bin Angestellter und erhalte jedes Monat das gleiche Gehalt. Seit ein paar Jahren gibt es jetzt den jährlich steigenden Betrag des AN-Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung, der als Sonderausgabe abgesetzt werden kann. Derzeit sind das 88% für 2019. Wird dieser Betrag bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt oder muss ich diesen separat bei der Einkommensteuererklärung angeben?

Ich stelle diese Frage, weil es mich auf meiner Lohnabrechnung wundert, dass ich sowohl bei Abrechnungs-Brutto, Steuer-Brutto und SV-Brutto immer die gleichen Beträge stehen habe, die dem Abrechnungs-Brutto entsprechen. Ich hätte erwartet, dass hier unterschiedliche Beträge ausgewiesen werden, aus welchen die Differenz der og 88% hervorgehen und nachvollzogen werden können. Wenn das ggf. nur auf der Steuererklärung nachvollziehbar wäre, wo stünde das dort? Ich kann auf der Steuererklärung für 2018 auch nichts dergleichen finden.

Vielen Dank und Bye Thomas

Re: Abzugfähiger Anteil der Rentenversicherung

Verfasst: 2. Aug 2020, 14:36
von muemmel
Sie tragen einfach Ihre gezahlte RV in die Steuererklärung ein und den Rest erledigt das Finanzamt. Im Übrigen hat das nichts mit Ihrer Lohnabrechnung zu tun - da steht, was Sie konkret gezahlt haben. Inwieweit sich das steuerlich auswirkt, steht da natürlich nicht - "SV-Brutto" hat nur damit zu tun, als dass es ja SV-freie Lohnanteile (etwa Nachtzuschläge) gibt.