Steuern Pension mit Rente

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kalli20
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Steuern Pension mit Rente

Beitrag von Kalli20 »

Ich beziehe eine Pension und eine kleine Altersrente. Die Rente wurde auf die Pension angerechnet.
Die Pension wird versteuert – aber was ist mit der Rente ? – wann sind hier Steuern fällig ? bzw.
wann ist eine Einkommensteuererklärung notwendig.
RENTE Eckdaten: [Rentenbeginn 01.11.2014] Persönlicher lebenslanger Freibetrag [32%] 522 €,
Bruttorente(2019) 1.844 € - 522 € Freibetrag = 1.322 € zu versteuerndes Einkommen.
Pension Eckdaten: [Beginn 2009] Persönlicher lebenslanger Freibetrag [33,6%] 3.276 €,
Bruttopension (2019) 33.086 € - gezahlte Steuer 4.600 € + 253 € Soli.
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung 1.899,96 €.
Welcher Anteil des Rentengrundfreibetrags (2019 9168 €) zählt hier ?
Da die bereinigte Pension (33.086 € - 3.276 € - 1.900 € = 27.910 €) voll versteuert wird,
und hier der Grundfreibetrag nicht angewendet wird,
müsste für die (kleine) Rente aber ein Teil des GFB gelten. – und das ist hier die Frage -
Lt. Einkommensteuer- Grundtabelle 2019 sind für 27.910 € Steuern in Höhe von 4.642 € fällig.
Zuletzt geändert von Kalli20 am 1. Jul 2020, 07:34, insgesamt 3-mal geändert.
muemmel
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von muemmel »

Mir fehlen da die Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung - wieviel wird denn dafür bezahlt? Denn vor der Berechnung der Steuer muß das Einkommen erstmal darum bereinigt werden...
Kalli20
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von Kalli20 »

eingetragen
muemmel
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von muemmel »

Welcher Anteil des Rentengrundfreibetrags (2019 9168 €) zählt hier ? Der Grundfreibetrag dürfte schlicht mit der Pension aufgebraucht sein - es gibt ja keinen Grund, da nicht den vollen GFB anzusetzen.
wann sind hier Steuern fällig ? bzw. wann ist eine Einkommensteuererklärung notwendig. Seit dem Beginn der Rente. Und da dürften dann ordentlich Zinsen drauf kommen (6 % p. a.). Ich würde mit 2018 anfangen - da sind Sie nämlich schon in der Fristüberschreitung, bei welcher ein Verspätungszuschlag anzusetzen ist (25 Euro pro Monat, d. h., im Juli 2020 sind wir da schon bei 12 Monaten zu je 25 Euro = 300 Euro). Für 14 bis 17 ist die Frist natürlich noch viel länger überschritten, aber für diese Jahre gilt das mit den 25 Euro/Monat noch nicht. Die eigentliche Steuer hingegen dürfte überschaubar sein - das sind so 30 %, also etwa 400 Euro pro Jahr.
Für 2019 endet die Frist übrigens am 31.07. 2020.
Kalli20
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von Kalli20 »

Nachtrag
muemmel
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von muemmel »

und hier der Grundfreibetrag nicht angewendet wird Natürlich wird der angewandt - gucken Sie doch mal in die Grundtabelle 2019: Da stehen ca. 5.300 Euro Steuer für 27.900 Euro Einkommen drin.
müsste für die (kleine) Rente aber ein Teil des GFB gelten Nein.
Kalli20
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von Kalli20 »

Ergänzung
muemmel
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Re: Steuern Pension mit Rente

Beitrag von muemmel »

Ja, richtig - ich bin da wohl in der Rubrik verrutscht. Jedenfalls wurde der GFB bei Ihnen schon berücksichtigt. Folglich muß die Rente wie beschrieben nachversteuert werden.
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