EKST Erklärung erforderlich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kflorian
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EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von kflorian »

Hallo,
Meine kleine Rente betrug 2019 4411€.
Meine Frau arbeitet noch und hatte einen Bruttoerdienst von 38547€ Lohnsteuerklasse 3
Weitere Einkommen existieren nicht.
Bin ich verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Vielen Dank
Severina
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von Severina »

und es besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Nachzahlung kommt, da der steuerpflichtige Anteil der Rente noch nicht besteuert wurde.
Zuletzt geändert von Severina am 9. Feb 2020, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
kflorian
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von kflorian »

Hallo,
das könnte sein, aber nach Berücksichtigung von Versicherungen, Handwerkerrechnungen und Gewerkschaftsbeiträgen wird da nicht viel zustande kommen. Mein Interesse gilt vor allem der Frage, ob ich Verpflichtet bin eine Erklärung abzugeben, ggf. auch für die nächsten Jahre, falls sich nichts an den Einkommensverhältnissen ändert.
reckoner
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, ihr seid verpflichtet.

Wenn du unbedingt willst könnt ihr auf Steuerklasse 4/4 wechseln, dann seid ihr nicht mehr verpflichtet (habt aber unterm Strich noch weniger Geld).

Stefan
muemmel
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von muemmel »

Warum besteht hier Erklärungspflicht? Bei 3/5 besteht die doch nur, wenn beide Arbeitslohn erhalten - und das ist ja hier nicht der Fall...
taxpert
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben: 11. Feb 2020, 13:19 Warum besteht hier Erklärungspflicht? Bei 3/5 besteht die doch nur, wenn beide Arbeitslohn erhalten - und das ist ja hier nicht der Fall...
kflorian hat geschrieben: Meine kleine Rente betrug 2019 4411€.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
muemmel
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von muemmel »

Da Rente kein Arbeitslohn ist und § 46(2)3a EStG ausdrücklich besagt, dass Erklärungspflicht besteht, wenn "beide Arbeitslohn bezogen haben" spricht, helfen die Zitate nicht weiter.
reckoner
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von reckoner »

Hallo,

mit Renteneinkünften ist man doch grundsätzlich erklärungspflichtig (sobald man über dem Grundfreibetrag liegt natürlich - das ist bei 43T Brutto aber der Fall).

Stefan
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von taxpert »

Oder anders ausgedrückt: Was interessiert mich die Steuerklassenwahl, wenn bereits §46 Abs.2 Nr.1 EStG greift?

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
muemmel
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von muemmel »

Okay - alles klar.
kflorian
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Re: EKST Erklärung erforderlich

Beitrag von kflorian »

Danke für eure Antworten, dann führt wohl kein Weg vorbei, muss ich mich wohl jedes Jahr hinsetzen und Belege sortieren.
Gruß Florian
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