EKST Erklärung erforderlich
EKST Erklärung erforderlich
Hallo,
Meine kleine Rente betrug 2019 4411€.
Meine Frau arbeitet noch und hatte einen Bruttoerdienst von 38547€ Lohnsteuerklasse 3
Weitere Einkommen existieren nicht.
Bin ich verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Vielen Dank
Meine kleine Rente betrug 2019 4411€.
Meine Frau arbeitet noch und hatte einen Bruttoerdienst von 38547€ Lohnsteuerklasse 3
Weitere Einkommen existieren nicht.
Bin ich verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Vielen Dank
Re: EKST Erklärung erforderlich
und es besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Nachzahlung kommt, da der steuerpflichtige Anteil der Rente noch nicht besteuert wurde.
Zuletzt geändert von Severina am 9. Feb 2020, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EKST Erklärung erforderlich
Hallo,
das könnte sein, aber nach Berücksichtigung von Versicherungen, Handwerkerrechnungen und Gewerkschaftsbeiträgen wird da nicht viel zustande kommen. Mein Interesse gilt vor allem der Frage, ob ich Verpflichtet bin eine Erklärung abzugeben, ggf. auch für die nächsten Jahre, falls sich nichts an den Einkommensverhältnissen ändert.
das könnte sein, aber nach Berücksichtigung von Versicherungen, Handwerkerrechnungen und Gewerkschaftsbeiträgen wird da nicht viel zustande kommen. Mein Interesse gilt vor allem der Frage, ob ich Verpflichtet bin eine Erklärung abzugeben, ggf. auch für die nächsten Jahre, falls sich nichts an den Einkommensverhältnissen ändert.
Re: EKST Erklärung erforderlich
Hallo,
ja, ihr seid verpflichtet.
Wenn du unbedingt willst könnt ihr auf Steuerklasse 4/4 wechseln, dann seid ihr nicht mehr verpflichtet (habt aber unterm Strich noch weniger Geld).
Stefan
ja, ihr seid verpflichtet.
Wenn du unbedingt willst könnt ihr auf Steuerklasse 4/4 wechseln, dann seid ihr nicht mehr verpflichtet (habt aber unterm Strich noch weniger Geld).
Stefan
Re: EKST Erklärung erforderlich
Warum besteht hier Erklärungspflicht? Bei 3/5 besteht die doch nur, wenn beide Arbeitslohn erhalten - und das ist ja hier nicht der Fall...
Re: EKST Erklärung erforderlich
taxpertkflorian hat geschrieben: Meine kleine Rente betrug 2019 4411€.
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: EKST Erklärung erforderlich
Da Rente kein Arbeitslohn ist und § 46(2)3a EStG ausdrücklich besagt, dass Erklärungspflicht besteht, wenn "beide Arbeitslohn bezogen haben" spricht, helfen die Zitate nicht weiter.
Re: EKST Erklärung erforderlich
Hallo,
mit Renteneinkünften ist man doch grundsätzlich erklärungspflichtig (sobald man über dem Grundfreibetrag liegt natürlich - das ist bei 43T Brutto aber der Fall).
Stefan
mit Renteneinkünften ist man doch grundsätzlich erklärungspflichtig (sobald man über dem Grundfreibetrag liegt natürlich - das ist bei 43T Brutto aber der Fall).
Stefan
Re: EKST Erklärung erforderlich
Oder anders ausgedrückt: Was interessiert mich die Steuerklassenwahl, wenn bereits §46 Abs.2 Nr.1 EStG greift?
taxpert
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: EKST Erklärung erforderlich
Okay - alles klar.
Re: EKST Erklärung erforderlich
Danke für eure Antworten, dann führt wohl kein Weg vorbei, muss ich mich wohl jedes Jahr hinsetzen und Belege sortieren.
Gruß Florian
Gruß Florian