Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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KrH
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Registriert: 3. Dez 2018, 11:46

Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt

Beitrag von KrH »

Guten Tag,

folgende Situation: ich habe 2017 Krankengeld+Arbeitslosengeld1 erhalten- nun wurde mir rückwirkend volle EM-Rente bewilligt ab 09/2016. Die DRV hat die Leistungen der Krankenkasse und dem Arbeitsamt von der rückw. Rente zurückbezahlt.
Nun habe ich in meiner Steuererklärung für 2017 den Rentenbetrag angegeben, da mir gesagt wurde dass die Rente alle vorherigen Leistungen aufhebt und in der Steuer nur die Rente zählt.Die WISO-Berechnung hatte ergeben dass ich auf die Rente '17 nichts nachzahlen muss.
Jetzt kam der Steuerbescheid für '17 und es wurde mir trotzdem ein Progressionsvorbehalt (also doch Kranken-oder Arbeitslosengeld) mitberechnet und ich soll Steuer nachzahlen.
Anruf beim FA: dass die Rente alle vorherigen Leistungen ersetzt würde nicht stimmen.(Dame wirkte aber selbst verunsichert)

Stimmt es jetzt doch nicht dass die rückwirkende Rente alle vorherigen Leistungen ersetzt?

Vielen Dank im Voraus!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt

Beitrag von Severina »

Sehen Sie mal hier, ob das Ihre Frage beantwortet:

https://www.buhl.de/steuernsparen/erwerbsminderungsrente/
KrH
Beiträge: 2
Registriert: 3. Dez 2018, 11:46

Re: Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt

Beitrag von KrH »

Vielen Dank, Severina! Es ist/war tatsächlich so,trotz dass die Rente vorherige Einkünfte ersetzt, der Differenzbetrag der übrig bleibt, mit Progressionsvorbehalt berechnet wird!
LG
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt

Beitrag von Severina »

Danke für die Rückmeldung.
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