Guten Tag,
folgende Situation: ich habe 2017 Krankengeld+Arbeitslosengeld1 erhalten- nun wurde mir rückwirkend volle EM-Rente bewilligt ab 09/2016. Die DRV hat die Leistungen der Krankenkasse und dem Arbeitsamt von der rückw. Rente zurückbezahlt.
Nun habe ich in meiner Steuererklärung für 2017 den Rentenbetrag angegeben, da mir gesagt wurde dass die Rente alle vorherigen Leistungen aufhebt und in der Steuer nur die Rente zählt.Die WISO-Berechnung hatte ergeben dass ich auf die Rente '17 nichts nachzahlen muss.
Jetzt kam der Steuerbescheid für '17 und es wurde mir trotzdem ein Progressionsvorbehalt (also doch Kranken-oder Arbeitslosengeld) mitberechnet und ich soll Steuer nachzahlen.
Anruf beim FA: dass die Rente alle vorherigen Leistungen ersetzt würde nicht stimmen.(Dame wirkte aber selbst verunsichert)
Stimmt es jetzt doch nicht dass die rückwirkende Rente alle vorherigen Leistungen ersetzt?
Vielen Dank im Voraus!
Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt
Re: Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt
Sehen Sie mal hier, ob das Ihre Frage beantwortet:
https://www.buhl.de/steuernsparen/erwerbsminderungsrente/
https://www.buhl.de/steuernsparen/erwerbsminderungsrente/
Re: Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt
Vielen Dank, Severina! Es ist/war tatsächlich so,trotz dass die Rente vorherige Einkünfte ersetzt, der Differenzbetrag der übrig bleibt, mit Progressionsvorbehalt berechnet wird!
LG
LG
Re: Rückwirkende EM-Rente, FA berechnet trotzdem Progressionsvorbehalt
Danke für die Rückmeldung.