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Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 14. Aug 2019, 11:43
von Orla
Hallo Allerseits,

Ich habe ein Appartement was ich seit ca. 10 Jahren, aus diversen Gründen, nicht vermietet habe/vermieten konnte!
Bis dato hat mein Finanzamt auch die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch "vorläufig" anerkannt.
Für 2017 nicht mehr und ich habe daraufhin "blöderweise" Einspruch erhoben.

Daraufhin gab es nachfolgende Antwort seitens des Finanzamtes:

Zur Nachverfolgung der Vermietungsabsicht sind Unterlagen einzureichen.
Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir die Erfolgsaussichten ihres Einspruchs zu überdenken und diesen zurück zu nehmen.
Ich behalte mir vor, die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend zu ändern!


Da ich nicht lückenlos Unterlagen einreichen kann habe ich daraufhin nochmals nach dem Finanzamt telefoniert und man erklärte mir, "nehmen sie den Widerspruch zurück" kümmern sie sich schnellstens um eine Vermietung, die Bescheide bleien bis dato bei vorläufig.
Naiv erweise habe ich dem Glauben geschenkt, Widerspruch zurückgezogen, einige Bilder des in Renovierung befindlichen Appartements zugesandt und auch Mietverträge, die letztendlich dann doch nicht zustande kamen.

Und nun vor 2 Wochen kamen dann kommentarlos, neue Einkommensteuerbescheide der zurückliegenden Jahre, mit dem Hinweis auf "endgültig" und die Rubrik Vermietung und Verpachtung wurde gestrichen d.h. nicht anerkannt. Nun muss ich um 5.500 Euro zurückzahlen.

Den Inhalt des Telefongesprächs kann ich nicht beweisen, daher nur die Frage nach der schriftlichen Antwort des Finanzamtes, dass ich so interpretieren würde:
"Nehmen sie den Einspruch zurück, wenn nicht, werden die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend geändert."

Hat es noch Sinn gegen die neu erteilten Einkommensteuerbescheide Einspruch zu erheben??

Oder soll ich es einfach abhaken unter "Dumm gelaufen" man lernt im Leben eben nie aus!

Freundliche Grüße von Orla

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 14. Aug 2019, 11:54
von taxpert
Orla hat geschrieben:nicht vermietet habe/vermieten konnte
Orla hat geschrieben: einige Bilder des in Renovierung befindlichen Appartements zugesandt und auch Mietverträge, die letztendlich dann doch nicht zustande kamen.
Ich nehme an, das FA wird auf die verschärfte Rechtsprechung des BFH bei langjährigen Leerstand vom 31.01.2017 (IX R 17/16) verweisen.

taxpert

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 14. Aug 2019, 12:29
von Orla
Danke für Antwort!

Ich ärgere mich wohl auch nur, dass ich die schriftliche Mitteilung so falsch gedeutet/interpretiert habe!


Freundliche Grüße von Orla

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 27. Aug 2019, 13:30
von Orla
Hallo Allerseits,

ich war zwischenzeitlich bei einer Steuerberaterin, das Geld hätte ich lieber in ein guten Restaurantbesuch investiert!

Frage: Für 9 Jahre muss ich Zinsen zahlen, kann ich hier gesondert Einspruch erheben?
Immerhin ist es doch auch ein Fehler vom FA wenn die u.a. wegen Unterbesetzung, jahrelang alles auf "vorläufig" setzen!?

Freundliche Grüße von Orla

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 27. Aug 2019, 13:47
von taxpert
Orla hat geschrieben: Frage: Für 9 Jahre muss ich Zinsen zahlen, kann ich hier gesondert Einspruch erheben?
Grundsätzlich ja, aber ...

Die Zinsfestsetzung steht nicht im billigen Ermessen des FA, sondern ist gesetzlich normiert. Es ist/war dem Gesetzgeber dabei vollkommen egal, ob einer der beiden Seiten ein Verschulden an der verspäteten/geänderten Steuerfestsetzung hat! Die Zinsen nach §233a AO sollen den Zinsvor-/-Nachteil ausgleichen, der durch die verzögerte Festsetzung entstanden ist.

Die Höhe der Zinsen (6% p.a.) brauchst Du nicht angreifen, da seit Mai diesen Jahres alle Zinsfestsetzungen vorläufig wegen der anhängigen BVerfG-Beschwerden sind. Eine Änderung würde von Amts wegen geschehen!

Du kannst natürlich mit der von Dir vorgebrachten Begründung ...
Orla hat geschrieben: Immerhin ist es doch auch ein Fehler vom FA wenn die u.a. wegen Unterbesetzung, jahrelang alles auf "vorläufig" setzen!?
... einen Antrag auf Erlass der der Zinsen nach 227 AO stellen. Ich wage jedoch die Prognose, dass auf Grund der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Zinsen im Sinne §233a AO der Antrag zu 115% abschlägig beschieden werden wird!

taxpert

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 27. Aug 2019, 14:42
von Orla
WOW!! Vielen, vielen Dank für diese ausführliche Antwort!

Die Steuerberaterin erklärte mir, ich solle Einspruch gegen die neu erteilten Einkommensteuerbescheide erheben und nochmal versuchen so gut als möglich den Nachweis erbringen, dass zu jeder Zeit eine Vermietungsabsicht von meiner Seite aus gegeben war.

Ich solle auch alles mit einbringen was dies "verhindert/verzögert hat" u.a. gab es 5 Todesfälle in meiner Familie, mein Mann ist schwer erkrankt, seine Krankheit ist nun chronisch, er kann nicht arbeiten und er muss öfters ins Krankenhaus. Auch habe ich öfters den Arbeitgeber (ohne Selbstverschulden) wechseln müssen.
Ich glaube jedoch nicht, dass dies dem FA interessiert oder?

Freundliche Grüße von Orla

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 28. Aug 2019, 14:34
von taxpert
Orla hat geschrieben: ich solle Einspruch gegen die neu erteilten Einkommensteuerbescheide erheben und nochmal versuchen so gut als möglich den Nachweis erbringen, dass zu jeder Zeit eine Vermietungsabsicht von meiner Seite aus gegeben war.
Ist natürlich grundsätzlich möglich und auch sinnvoll. Ggf. auch Aussetzung der Vollziehung beantragen, denn sonst ist die festgesetzte Steuer trotzdem fällig!
Orla hat geschrieben:Ich glaube jedoch nicht, dass dies dem FA interessiert oder?
Natürlich sitzen im FA auch Menschen, die die dahinter liegende Tragodien erkennen, nur ist deren Mitgefühl steuerlich häufig nicht relevant.
Orla hat geschrieben: gab es 5 Todesfälle in meiner Familie, mein Mann ist schwer erkrankt, seine Krankheit ist nun chronisch, er kann nicht arbeiten und er muss öfters ins Krankenhaus. Auch habe ich öfters den Arbeitgeber (ohne Selbstverschulden) wechseln müssen.
Ganz ehrlich? Ich halte diese Begründungen eher für kontraproduktiv! Zwar kann jedes dieser Ereignisse die Vermietung für eine gewisse Zeitspanne "behindern", jedoch dürfte zwischen den einzelnen Vorfällen auch genügend Zeit gewesen sein, sich innerhalb von einem Monat um einen Mieter zu kümmern!

Grundsätzlich sagts Du mit der Aufzählung aus steuerlicher Sicht: "Ich habe in den letzten zehn Jahren andere private Sachen zu tun gehabt, als mich um die Vermietung zu kümmern!" Damit drückst Du eigentlich sehr genau aus, dass eben in diesen Jahren keine Einnahmeerzielungsabsicht vorlag, Du aber generell nicht an der Vermietung gehindert gewesen warst (z.B. Mietersuche durch Makler, Verwaltung durch Hausverwaltung).

Bitte die Antwort nicht persönlich nehmen, sondern als rein rechtliche Würdigung sehen!

taxpert

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 28. Aug 2019, 18:31
von schlauelia
10 Jahre keine Vermietung!! Und dann auch noch die Verluste der Allgemeinheit aufdrücken!! Dass Das FA so lange wartet!

mE ist es ok, wie das FA reagiert -Verkaufen sie die Immobilie!

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 28. Aug 2019, 19:01
von Orla
Lautet es jetzt: schlau-elia oder schlaue-lia, aber auch egal, dadurch wirkt dein Beitrag nicht weniger erheiternd!!

Re: Rückwirkende Aberkennung von Vermietung und Verpachtung

Verfasst: 28. Aug 2019, 19:30
von Orla
taxpert hat geschrieben: 28. Aug 2019, 14:34Bitte die Antwort nicht persönlich nehmen, sondern als rein rechtliche Würdigung sehen!
taxpert
Um Jottes Willen, hat doch alles Hand und Fuß was Du da schreibst! Es schmeckt zwar nicht besonders gut, jedoch versalzen habe ich es ja letztendlich!