Fragen zu neuer Sonderabschreibung Wohnraumförderung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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gintoniclight
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Registriert: 8. Aug 2019, 13:53

Fragen zu neuer Sonderabschreibung Wohnraumförderung

Beitrag von gintoniclight »

Hallo zusammen,

ich plane aktuell den Neubau von Doppelhäusern zur späteren Vermietung und möchte die neue Sonderabschreibung für neu geschaffenem Wohnraum nutzen (fristen bzgl. Bauantrag etc. sind eingehalten).

Das Gesetz zur Sonderabschreibung sieht (aktuell noch) vor, dass die Anschaffungs/Herstellungskosten (ohne Grund und Boden und ohne Außenanlagen) des neu geschaffenen Wohnraums 3000€/m² Wohnfläche nicht übersteigen dürfen.

Fragen:

1) ich gehe richtig in der Annahme, dass die 3000€/m² Wohnraum den Nettobetrag darstellen? Nach aktueller Kostenberechnung und GU Angebote komme ich auf knapp unter 3000€ Netto/m² Wfl (Berechnung nach WflVO), Brutto aber eben darüber.

2) nach Gesetz muss der neue Wohnraum die Anforderungen an § 181 Abs. 9 BewG erfüllen.
Hier ist erklärt wie der Wohnraum danach definiert ist:
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-gold/guerschingstenger-bewertungsrecht-bewg-181-grundstuec-b-wohn-und-nutzflaeche_idesk_PI16039_HI8347725.html

danach zählen Kellerräume nicht zur Wohnfläche, "Wintergärten, Schwimmbäder und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räume" aber schon, weil sie einen zusätzlichen Wohnwert bieten.

Nun werden die Doppelhäuser jeweils einen Hobbyraum im Keller bekommen, der wohnraumähnlich ausgebaut ist (Fußbodenheizung, Parkett, Wände verputzt und gestrichen etc.). Steuerlich werden diese Hobbyräume meines Wissens nach oft auch als steuerlich wirksamer Wohnraum angesehen (z.b. für die Einheitswertbemessung).

Zählen die Flächen dieser Hobbyräume (ggf zu 50% ? wie auch die Schwimmbäder und Wintergärten) auch zum Wohnraum im Sinne der Wohnraumförderung?

Danke im voraus für eine Erhellung ;-)

edit:

Hätte noch eine dritte Frage:

3) Auf dem Grundstück wo die Doppelhäuser entstehen sollen, steht aktuell noch ein kleines Einfamilienhaus von ca. 1955. Nicht völlig baufällig, aber um es vermietbar zu machen, würden wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten für Sanierung anfallen.
Das Gesetz sagt ja nun, dass NEUER Wohnraum gefördert wird. Wird in diesem Fall der bestehende Wohnraum des Altbestands "angerechnet", also von der neuen Gesamtwohnfläche der Doppelhäuser abgezogen oder zählt der neue Wohnraum komplett?
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