Billig Einbauküche (EBK) Regelung sofort, 5 oder 10 Jahre

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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robbob
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Registriert: 20. Feb 2018, 21:34

Billig Einbauküche (EBK) Regelung sofort, 5 oder 10 Jahre

Beitrag von robbob »

Hallo Leute,

ich habe mehrere Internetseite über diese Thema gelesen, aber ich finde kein Regelung für die einfacher, billig EBK. In meine Fall ich habe ein EBK für meine Wohnung im 2018 gekauft (Wohnung auch im 2018 gekauft und vermietet). Diese EBK aber war nicht ~10TEUR oder mehr, sonder nur 2TEUR (IKEA Küche, Montage selbstgemacht). Ich habe alle Beleg geteilt, das bedaudet, ich habe die ganze Küche nicht in ein Beleg gekauft, sondern 10-20 Kaufbelege über 2-4 Monate, und 1 Beleg ist nie höher als 400 EUR (MwSt ink.). Mit diese Angaben ich würde gerne 2 Internetseite vorzeigen.

Smartsteuer.de
https://www.smartsteuer.de/online/ausfuellhilfen/anlage-v-ausfuellhilfe/
Nutzen Sie die Zeile 35, wenn Sie die Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter absetzen möchten. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einbauküchen oder Möbel, die mitvermietet werden. Wenn diese Kosten (inkl. Umsatzsteuer) bei mehr als 488 Euro je Wirtschaftsgut lagen, ist der Kostenabzug nur über die AfA möglich, verteilt über die Nutzungsdauer.
- In diesem Fall kann ich die Wirtschaftsgut als per Beleg interpretieren oder die Wirtschaftsgut ist die ganze EBK?
- Was ist die allgemeine Nutzungsdauer für eine EBK? Ich kann 10 oder mehr Jahre für eine hochwertige Küche (was kostet ~10TEUR oder mehr) erwarten aber IKEA... Kann ich dann die ganze EBK im 5 Jahre abschreiben?


Finanzamt Koln Nord
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/tipps-fuer-vermieterinnen-und-vermieter
"Vereinfachungsregel"
Betragen Ihre Aufwendungen für die einzelne Baumaßnahme an dem bereits fertiggestellten Gebäude nicht mehr als 4.000 € (Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer) je Gebäude, können Sie Ihren Aufwand auf Antrag stets als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand behandeln - d. h. auch wenn es sich dem Grunde nach um Herstellungskosten handelt.
- Meine Baumaßnahme war nur die Küche (und ein bisschen Schönheitsreparaturen in die Bad.). Ich habe alles selbst gemacht und die Endbetrag mit andere Reparaturkosten ist 3642 EUR (ink. Küche+MwSt). Kann ich dann die Vereinfachungsregel benutzen und alle 3642 EUR in die Zeile 39 schreiben? (Ich habe keine endgültig Hausgeldabrechnung für 2018 von meine Verwalter bekommen, das kann die 4000 EUR Vereinfachungsregel umschreiben.)


Weiß das jemand, was ist die richtige weg mit eine billig EBK in diese Fall? Was passiert, wenn ich die ganze Küche im Zeile 39 abschreiben (mit die Vereinfachungsregel) und wenn die Finanzamt das nicht akzeptiere, dann kann ich eine "zweite Chance" für eine Korrektur bekommen oder 2018 ist dann weg?


Grüße Robert
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