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15% Regel

Verfasst: 18. Jul 2019, 17:53
von Mya26
Nach Anschaffung einer Immobilie dürfen Instandhaltungs-/Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren die Grenze von 15% der AK des Gebäudes nicht überschreiten, da sie sonst nicht sofort abgezogen werden dürfen.

Nun zu meinen Fragen:
- Zählt hier die Summe der AK + ANK oder die Summe der AK + ANK + anschaffungsnahe HK, auf die die 15% Regel anzuwenden ist?
- Oder andersherum gefragt: Dürfen nur die Erhaltungsaufwendungen oder die Summe aus Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe HK die 15% nicht übersteigen?
- Gelten hier die Netto oder Brutto Beträge?

Weiß das Jemand?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus.