Guten Tag,
Folgende Situation:
Innerhalb der Familie soll eine Immobilie mit einem stark sanierungsbedürftigen Haus (im aktuellen Zustand nicht bewohnbar) übertragen werden (Schenkung). Die Immobilie liegt 300km vom Wohnort des Beschenkten entfernt und Ziel ist es das Haus zu sanieren und danach als Kapitalanlage zu vermieten.
Problem ist, dass im Grundbuch das Grundstück mit einem Wiederkaufsrecht belastet ist.
Dieses Wiederkaufsrecht ist laut Anwalt nicht gültig (u.a. §242 BGB, Chancen laut Anwalt 80%), auf Löschung muss aber geklagt werden.
Die Löschung ist notwendig, da mit der Eintragung des Wiederkaufsrechts im Grundbuch kein Darlehn für die Sanierung zu erhalten ist.
Meine Frage ist nun, ob die entstehenden Prozesskosten als Werbungskosten beim Beschenkten steuerlich geltend gemacht werden können?
Vielen Dank für alle Hinweise!
Holger
Prozesskosten vor Vermietung als Werbungskosten
Re: Prozesskosten vor Vermietung als Werbungskosten
Bereits in anderem Forum beantwortet!
taxpert
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Prozesskosten vor Vermietung als Werbungskosten
@taxpert, leider wurde die Frage im anderen Forum nicht beantwortet. Insbesondere von dir nicht.
Die Frage lautet, ob die Kosten als Werbungskosten absetzbar wären.
Die Frage lautet, ob die Kosten als Werbungskosten absetzbar wären.
Re: Prozesskosten vor Vermietung als Werbungskosten
Dann gerne nochmal zusammenfassend:
1. Klagebefugt wäre nur der Eigentümer, daher erst nach Schenkung möglich!
2. Die Kosten stellen sofort abziehbare Wk dar, da das Verfahren, anders als im Urteil IX R 43/11, nicht auf den Erwerb der Immo gerichtet war. Selbst wenn man unterläge und deshalb die Vermietungsabsicht aufgegeben werden müsste (weil kein Darlehen!), läge vergeblicher Aufwand vor.
taxpert
1. Klagebefugt wäre nur der Eigentümer, daher erst nach Schenkung möglich!
2. Die Kosten stellen sofort abziehbare Wk dar, da das Verfahren, anders als im Urteil IX R 43/11, nicht auf den Erwerb der Immo gerichtet war. Selbst wenn man unterläge und deshalb die Vermietungsabsicht aufgegeben werden müsste (weil kein Darlehen!), läge vergeblicher Aufwand vor.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Prozesskosten vor Vermietung als Werbungskosten
@ taxman, herzlichen Dank für die Erklärung. Damit ist meine Frage beantwortet.