Kosten vor Kaufpreiszahlung
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 6. Jun 2019, 09:17
Kosten vor Kaufpreiszahlung
Hallo liebe Forenmitglieder,
mein Lebenspartner und ich haben in 2019 ein Haus zur Vermietung mit zwei Wohnungen gekauft. Mit Einverständnis des Verkäufers haben wir aber bereits ab November 2018 mit der Sanierung der kleineren Wohnung begonnen, sodass hier auch bereits Kosten angefallen sind. Auch waren wir im Dezember beim Notar, um den Kaufvertrag aufzusetzen, was natürlich auch Kosten verursachte, die in 2018 beglichen wurden. Die Kaufpreiszahlung war dann zum 01.04.2019 fällig, daraufhin erhielten wir zum ersten Mal die Miete aus der größeren Wohnung, die seit vier Jahren vermietet ist. Die zweite, kleinere Wohnung ist nach Renovierung zum 15.05.2019 vermietet worden.
Können wir für die Steuererklärung 2018 bereits Kosten geltend machen oder verschiebt sich alles in das Jahr 2019?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Viele Grüße Isabell
mein Lebenspartner und ich haben in 2019 ein Haus zur Vermietung mit zwei Wohnungen gekauft. Mit Einverständnis des Verkäufers haben wir aber bereits ab November 2018 mit der Sanierung der kleineren Wohnung begonnen, sodass hier auch bereits Kosten angefallen sind. Auch waren wir im Dezember beim Notar, um den Kaufvertrag aufzusetzen, was natürlich auch Kosten verursachte, die in 2018 beglichen wurden. Die Kaufpreiszahlung war dann zum 01.04.2019 fällig, daraufhin erhielten wir zum ersten Mal die Miete aus der größeren Wohnung, die seit vier Jahren vermietet ist. Die zweite, kleinere Wohnung ist nach Renovierung zum 15.05.2019 vermietet worden.
Können wir für die Steuererklärung 2018 bereits Kosten geltend machen oder verschiebt sich alles in das Jahr 2019?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Viele Grüße Isabell
Re: Kosten vor Kaufpreiszahlung
Notar für Kaufvertrag stellt Anschaffungskosten der Immo dar und ist erst ab 2019 über die AfA steuerwirksam! Notarkosten für Grundschuld stellen bereits im Jahr der Zahlung Wk dar.isabell511 hat geschrieben: Auch waren wir im Dezember beim Notar, um den Kaufvertrag aufzusetzen, was natürlich auch Kosten verursachte, die in 2018 beglichen wurden.
Grundsätzlich Wk bereits in 2018, aber ggf. auch Anschaffungskosten, §6 Abs.1 Nr.1a EStG (15%-Regelung).isabell511 hat geschrieben: haben wir aber bereits ab November 2018 mit der Sanierung der kleineren Wohnung begonnen, sodass hier auch bereits Kosten angefallen sind.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 6. Jun 2019, 09:17
Re: Kosten vor Kaufpreiszahlung
Vielen Dank für die Antwort.
Demnach gebe ich die Kosten für den Notar erst in der Steuererklärung 2019 an.
Dann zählen die Kosten für die Entrümpelung der kleinen Wohnung (Container für Bauschutt etc.) doch eher zu den Werbungskosten in 2018 und Kosten für bereits gekaufte Baumaterialien zu den Anschaffungskosten? Die 15%-Grenze wird eindeutig mit der Renovierung überschritten.
Demnach gebe ich die Kosten für den Notar erst in der Steuererklärung 2019 an.
Dann zählen die Kosten für die Entrümpelung der kleinen Wohnung (Container für Bauschutt etc.) doch eher zu den Werbungskosten in 2018 und Kosten für bereits gekaufte Baumaterialien zu den Anschaffungskosten? Die 15%-Grenze wird eindeutig mit der Renovierung überschritten.
Re: Kosten vor Kaufpreiszahlung
Ja, bei den Gesamtanschaffungskosten des Grundstücks (Kaufpreis, GrESt, Notar, Makler). Dieser Wert wird dann noch auf Grund und Boden (keine AfA!) und Gebäude (AfA) aufgeteilt.isabell511 hat geschrieben: Demnach gebe ich die Kosten für den Notar erst in der Steuererklärung 2019 an.
Nach aktueller, verschärfender BFH-Rechtsprechung gehört ALLES, was nicht jährlich wiedekehrender Aufwand ist, zu den Kosten, die bei §6 Abs.1 Nr. 1a EStG zu berücksichtigen sind! Einen Container für Bauschutt wird man wohl eher nicht jedes Jahr benötigen ....!isabell511 hat geschrieben: Dann zählen die Kosten für die Entrümpelung der kleinen Wohnung (Container für Bauschutt etc.) doch eher zu den Werbungskosten in 2018 und Kosten für bereits gekaufte Baumaterialien zu den Anschaffungskosten? Die 15%-Grenze wird eindeutig mit der Renovierung überschritten.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 6. Jun 2019, 09:17
Re: Kosten vor Kaufpreiszahlung
Okay vielen Dank. Dann sieht meine Steuererklärung 2018 ja noch ganz gewöhnlich aus und ich muss erst in 2019 die Anlage V ausfüllen. Die Notarkosten für die Grundschuld sind erst in 2019 aufgelaufen.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 6. Jun 2019, 09:17
Re: Kosten vor Kaufpreiszahlung
Ich sitze jetzt gerade an meiner Steuererklärung. Wie sieht es mit der Abschlussgebühr für den Bausparvertrag aus, der für die Finanzierung der in 2019 erworbenen Immobilie. Die Gebühr wurde in 2018 gebucht. Gebe ich diese in der Anlage V in 2018 an?
Grüße und vielen Dank.
Isabell
Grüße und vielen Dank.
Isabell