Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
Hallo,
angenommen jemand hätte ein Zweifamilienhaus mit Grundstück erwerbenund würde nach einigen Jahren das Erdgeschoss vermieten.
Könnte er denn vollen Betrag für die Absetzung für Abnutzung am Gebäude auf die Mieteinnahmen anrechnen, also die vollen 2% des Gesamtbetrag?
Falls nicht wie wäre der Teilbetrag zu ermitteln der für die vermietete Erdgeschosswohnung angesetzt werden könnte?
Gruß
Darius
angenommen jemand hätte ein Zweifamilienhaus mit Grundstück erwerbenund würde nach einigen Jahren das Erdgeschoss vermieten.
Könnte er denn vollen Betrag für die Absetzung für Abnutzung am Gebäude auf die Mieteinnahmen anrechnen, also die vollen 2% des Gesamtbetrag?
Falls nicht wie wäre der Teilbetrag zu ermitteln der für die vermietete Erdgeschosswohnung angesetzt werden könnte?
Gruß
Darius
Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
Für die selbstgenutzte oder leerstehende* Wohnung gibt es keine AfA, aufgeteilt wird nach Nutzfläche.
*es sei denn sie steht nur vorübergehend zwischen zwei Mietverhältnissen leer bzw. Vermietungsabsicht liegt (beweisbar) vor.
*es sei denn sie steht nur vorübergehend zwischen zwei Mietverhältnissen leer bzw. Vermietungsabsicht liegt (beweisbar) vor.
Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
Und nur zur Sicherheit:
taxpert
... soweit der Kaufpreis auf das gebäude und nicht auf den grund und Boden entfällt!Darius85 hat geschrieben:also die vollen 2% des Gesamtbetrag
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
Und nach welchem Schlüssel oder welcher Regel wären Wohnfläche, Nutzfläche sowie Grund und Boden um das Haus zu trennen, also wie wäre der Bertrag für die vermietete Wohnung zu ermitteln?
Ist dies nicht gesetzlich klar geregelt?
Ist dies nicht gesetzlich klar geregelt?
Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
Was nur das Gebäude betrifft, ist die einfachste Methode die Aufteilung nach Wohnfläche, zulässig ist auch die Aufteilung nach Nutzfläche (also mit Nebenräumen wie Keller und Waschküche).
Für die Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude bzw, den Grund und Boden gibt es ein Berechnungstool, läßt sich leicht ergoogeln.
Im Gesetz steht das nicht, sondern in den EStR (21.1).Warum eigentlich der latent aggressive Unterton?
Für die Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude bzw, den Grund und Boden gibt es ein Berechnungstool, läßt sich leicht ergoogeln.
Im Gesetz steht das nicht, sondern in den EStR (21.1).Warum eigentlich der latent aggressive Unterton?
Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?
wenn ein latent aggresiver unterton festgestellt wurde dann liegt ein missverständnis vor
danke für die hilfe !
danke für die hilfe !