Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Darius85
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Registriert: 30. Mai 2019, 13:13

Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Beitrag von Darius85 »

Hallo,

angenommen jemand hätte ein Zweifamilienhaus mit Grundstück erwerbenund würde nach einigen Jahren das Erdgeschoss vermieten.

Könnte er denn vollen Betrag für die Absetzung für Abnutzung am Gebäude auf die Mieteinnahmen anrechnen, also die vollen 2% des Gesamtbetrag?

Falls nicht wie wäre der Teilbetrag zu ermitteln der für die vermietete Erdgeschosswohnung angesetzt werden könnte?

Gruß

Darius
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Beitrag von Severina »

Für die selbstgenutzte oder leerstehende* Wohnung gibt es keine AfA, aufgeteilt wird nach Nutzfläche.

*es sei denn sie steht nur vorübergehend zwischen zwei Mietverhältnissen leer bzw. Vermietungsabsicht liegt (beweisbar) vor.
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Beitrag von taxpert »

Und nur zur Sicherheit:
Darius85 hat geschrieben:also die vollen 2% des Gesamtbetrag
... soweit der Kaufpreis auf das gebäude und nicht auf den grund und Boden entfällt!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Darius85
Beiträge: 8
Registriert: 30. Mai 2019, 13:13

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Beitrag von Darius85 »

Und nach welchem Schlüssel oder welcher Regel wären Wohnfläche, Nutzfläche sowie Grund und Boden um das Haus zu trennen, also wie wäre der Bertrag für die vermietete Wohnung zu ermitteln?

Ist dies nicht gesetzlich klar geregelt?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Beitrag von Severina »

Was nur das Gebäude betrifft, ist die einfachste Methode die Aufteilung nach Wohnfläche, zulässig ist auch die Aufteilung nach Nutzfläche (also mit Nebenräumen wie Keller und Waschküche).

Für die Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude bzw, den Grund und Boden gibt es ein Berechnungstool, läßt sich leicht ergoogeln.

Im Gesetz steht das nicht, sondern in den EStR (21.1).Warum eigentlich der latent aggressive Unterton?
Darius85
Beiträge: 8
Registriert: 30. Mai 2019, 13:13

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Beitrag von Darius85 »

wenn ein latent aggresiver unterton festgestellt wurde dann liegt ein missverständnis vor ;-)

danke für die hilfe !
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