Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Darius85
Beiträge: 8
Registriert: 30. Mai 2019, 13:13

Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Beitrag von Darius85 »

Hallo,

angenommen jemand würde ein Objekt vermieten und es würde bewegliche Wirtschaftsgüter geben, wie eine Einbauküche (10% des Anschaffungspreis pro Jahr angesetzt) , ein Gerätehaus (20% angesetzt) oder Hofbefestigung aus Pflaster (5,27 % angesetzt)

Gebe es eine Tabelle oder Regelwerk aus dem ersichtlich wäre für wie viele Jahre diese Prozenzsätze angesetzt werden dürften und nach welchen Jahr dann ein geringerer Prozentsatz angesetzt werden müsste und wie hoch dieser dann wäre?

Gruß

Darius
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Beitrag von Severina »

Das sind die Prozentsätze für die lineare AfA -d.h. also, die Küche wird 10 Jahre ab Anschaffung (monatsgenau) abgeschrieben, das Gerätehaus 5 Jahre und die Hofbefestigung 19 Jahre - danach gibt es keine AfA mehr.
Darius85
Beiträge: 8
Registriert: 30. Mai 2019, 13:13

Re: Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Beitrag von Darius85 »

Danke für die Antwort

Angenommen die Abschreibung würde beispielsweise zum 01.07.2013 beginnen und 5 Jahre dauern (also 20% pro Jahr)

Wäre dann für das Jahr 2018 die Hälfte von 20%, also 10% anzurechnen, weil die Abschreibungszeit bis zum 30.06.2018 gehen würde?

Ich wäre mir eigentlich ziemlich sicher das es so sein dürfte, aber trotzdem kann man ja mal fragen ;-)
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Beitrag von Severina »

Ja, das ist richtig
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