Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuerzahler33
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mai 2019, 09:33

Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel

Beitrag von Steuerzahler33 »

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage stellen zu können.

Ich vermiete eine Immobilie/Einfamilienhaus an meine Eltern - seit einigen Jahren schon. Die Lohnsteuer hat immer ein Steuerberater gemacht. Dieses Jahr habe ich es selbst versucht. :roll:

Leider habe ich die Mieteinnahmen falsch (zu gering) angegeben. So das die 66% Regel um 4% unterschritten wird. Überwiesen wurde jedoch mehr. Ich hatte die Einnahmen lt. Steuererklärung vom letzten Jahr genommen, aber die vereinnahmte Umlage nur teilweise berücksichtigt.

Das FA hat mit jetzt einen Brief geschickt, in die Ermittlung der Engeltkichkeitsquote beiliegt.

Da gibt das Finanzamt einen um 0,20 Euro höheren qm Preis lt. Mietspiegel an. Mit dem vom FA gerechneten Preis nach Mietspiegel komme ich mit den geleisteten Zahlungen nach Kontoauszug und Mietvertrag auch nicht auf die 66%, es sind dann 65,45%

Der Steuerberater hatte in den Jahren zuvor immer mit dem qm Preis vom Mietspiegel um 20cent geringer gerechnet. Mit dem geringen qm-Preis und den Zahlungen lt. Mietvertrag komme ich über die 66%.


Meine Frage nun.

Was soll ich am besten tun um dies beim FA richtig zu stellen? Oder sollte ich hier doch wieder zum Stb.?

Ich habe von wohnpreis.de den Marktmietspiegel ausgedruckt, welcher mit unserer Rechenweise passt. (Meines Wissens nach gibt es für den Ort keinen Mietspiegel/andere Webseiten geben jedoch deutlich höhere Mietspiegel an)
Dann habe ich die Kontoauszüge ausgedruckt, auf denen die Zahlungen zu sehen sind.

Oder reicht es, diese Unterlagen an das Finanzamt zu senden und sich für die falschen Zahlen zu entschuldigen?


Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben.

Vielen Dank für jegliche Antwort.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel

Beitrag von schlauelia »

was bedeutet: angegeben?? Sie müssen natürlich die tatsächliche Miete als Einnahme angeben und auch auf die steuerlichen Regeln achten!

Keine Steuerberatung ist oft teurer als Steuerberatung!

Ob Sie nun rückwirkend für 2018 eine andere Miete angeben als bisher?? Da wird doch jeder Finanzbeamte misstrauisch! Wird das Geld richtig überwiesen?

Lia
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel

Beitrag von taxpert »

Steuerzahler33 hat geschrieben: Der Steuerberater hatte in den Jahren zuvor immer mit dem qm Preis vom Mietspiegel um 20cent geringer gerechnet.
Und mit welcher Begründung???
Steuerzahler33 hat geschrieben: Mit dem vom FA gerechneten Preis nach Mietspiegel komme ich mit den geleisteten Zahlungen nach Kontoauszug und Mietvertrag auch nicht auf die 66%, es sind dann 65,45%
Das ist halt das Problem, wenn man die grenze des §21 Abs.2 EStG unbedingt komplett "ausloten" muss, um auch den letzten € Steuer der Gemeinschaft legal vorzuenthalten! Da braucht man sich nicht wundern, wenn es das FA auch mal sehr genau nimmt!
schlauelia hat geschrieben: Keine Steuerberatung ist oft teurer als Steuerberatung!
Kann man nur unterschreiben!

taxpert, von der dunklen Seite der Macht!
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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Steuerzahler33
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mai 2019, 09:33

Re: Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel

Beitrag von Steuerzahler33 »

Danke für die beiden Antworten.

Ja, die Miete habe ich falsch angegeben... Ich hatte das von der Steuererklärung letztes Jahr abgeschrieben, aber die vereinnahmte Umlage nicht. Das variierte in den letzten Jahren immer.

Die Miete wird richtig überwiesen. Also würde ich keine andere Miete angeben als bisher.Wie gesagt, mit den richtigen (gezahlten) Summen komme ich auf 65,45%.

Der Steuerberater hatte sogar mit 0,50 Euro weniger gerechnet, habe ich grade in den Unterlagen gesehen.
Begründung: Damaliger günstigerer Mietspiegel? - Meine Vermutung.

Deswegen war ja meine Frage. Ob das FA den Mietspiegel von wohnpreis.de akzeptiert und die Belege der Zahlung des höheren Betrages, wie die letzten Jahre angegeben war.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel

Beitrag von taxpert »

Steuerzahler33 hat geschrieben:Ja, die Miete habe ich falsch angegeben...
Dann besteht die Verpflichtung die Steuererklärung zu berichtigen, §153 Abs.1 AO
" Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1. dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
...
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen."

Hinsichtlich der 66%-Grenze ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, d.h. man wird um eine entsprechende Dikussion mit dem FA nicht herum kommen.

Das die Voraussetzungen des §21 Abs.2 EStG (66%-Grenze) erfüllt sind, ist eine steuermindernde Tatsache, für die grundsätzlich der Stpfl. die Nachweislast trägt. Ob das ...
Steuerzahler33 hat geschrieben: Ob das FA den Mietspiegel von wohnpreis.de akzeptiert
... wage ich zu bezweifeln, denn hier werden ganz offenbar nur die Mietwünsche der Vermieter von Neuvermietungen erfasst, die wahrscheinlich oberhalb der durchschnittlichen ortsüblichen Miete liegen! Versuchen kann man es natürlich!

Ggf. wird natürlich -weil man schon mal dabei ist!- auch das Mietverhältnis insgesamt auf die Fremdüblichkeit überprüft werden, ob es überhaupt anerkannt werden kann.
Steuerzahler33 hat geschrieben: Wie gesagt, mit den richtigen (gezahlten) Summen komme ich auf 65,45%.
Selbst wenn man für 2018 mit einem anderen Mietspiegel auf 66,01% kommen würde, wäre natürlich die Frage, wie es 2019 aussieht! Es wird daher wahrscheinlich ein aktueller Mietvertrag mit Angabe der NK-VZ angefordert werden.

Wie gesagt, das Fass ist durch Euch aufgemacht worden! Jetzt müsst Ihr mit den Folgen leben!

taxpert
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